14.01.2008 15:05
oh mann[addsig]
eröffnet
von NoelGallagher
am 14.12.2005 13:05 Uhr
178 Kommentare - zuletzt von FBG
oh mann[addsig]
Zitat:
Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen
Ermittler dürfen heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Online-Durchsuchungen sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar - ein entsprechendes Gesetz in NRW wurde aber für nichtig erklärt.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.
Das dem Verfahren zugrundeliegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig.
Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer zügigen Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen. Er gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte Regelung im Bundeskriminalamtsgesetz "so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte Schäuble in Berlin. Er gehe davon aus, dass das Instrument "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen" werde, sagte Schäuble. Der Innenminister hält die Online-Durchsuchung für zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Regelung ist die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich per Gesetz erlaubt.
Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten sich eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP). Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter Zweifel durchblicken.
Das Urteil ist auch für die Bundesebene von großer Bedeutung, weil die Große Koalition die Entführung heimlicher Online-Durchsuchungen plant. Noch an diesem Mittwoch wollten sich die Spitzen der Großen Koalition bei einem Treffen in Bonn dazu äußern.
Vertreter von Union und SPD hatten vor dem Urteil die Erwartung einer Zustimmung des Verfassungsgerichts zu der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert. "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."
SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte der Zeitung: "Ich wäre überrascht, wenn das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen für prinzipiell unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären würde." Bei einer entsprechenden Entscheidung der Karlsruher Richter werde sich die SPD "mit der Union relativ zügig - das heißt innerhalb der ersten Jahreshälfte - inhaltlich einigen können". Schneller gehe es kaum, weil neben den rechtlichen auch eine Reihe technischer Probleme von Online-Durchsuchungen noch ausgeräumt werden müssten.
Quelle:SpOn
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".
Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum.
quelle: heise.de
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".
Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung erging in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum.
quelle: heise.de
Überwachung total - ein Morgen im Leben des Herrn L.
Das automatische Erfassen von Autokennzeichen durch die Polizei hat das Verfassungsgericht vorerst gekippt. Überwacht werden wir trotzdem - ständig und bei nahezu jeder Gelegenheit. Das fiktive Protokoll eines normalen Morgens im Jahr 2009 zeigt, wie gläsern der Mensch von heute ist.
bei SpOn
Zitat:
CCC publiziert die Fingerabdrücke von Wolfgang Schäuble [Update]
Mit einer spektakulären Aktion protestiert der Chaos Computer Club gegen die Verwertung biometrischer Daten. In der aktuellen Ausgabe ihrer Clubzeitschrift veröffentlichen die Hacker den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
da liegt sogar eine fertige folie zum aufkleben auf die fingerkuppe bei. wie geil ist das denn
und so sieht das wohl in dem heft aus :
[addsig]
auch gerade bei spon gelesen.
[addsig]
Vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro
Artikel bei Heise.de
Krasse Sache.
DAK gibt Patientendaten weiter
Die Krankenkasse DAK hat offenbar 200 000 Datensätze mit vertraulichen Patientendaten an eine Privatfirma übertragen. Unterdessen ist eine neue CD mit sensiblen Kontoinformationen aufgetaucht.
Focus.de
Oh man, das ist echt ne krasse Sache.
Ich hoffe mal, dass da jetzt die passenden Konsequenzen gezogen werden.
Bisher hatte ich ja zumindest ein wenig die Hoffnung, dass man sich mit eigenem umsichtigen Verhalten so halbwegs schützen kann, aber scheinbar ist das nicht so.
Britische Regierung will das gesamte Kommunikationsnetz überwachen...
Also das ist mal ne extrem krasse Nummer find ich!
Zitat:
Junior schrieb:
Britische Regierung will das gesamte Kommunikationsnetz überwachen...
Also das ist mal ne extrem krasse Nummer find ich!
BKA- GESETZ
Bundestag stimmt Online- Durchsuchungen zu
Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt.
...
375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten.
....
weiter bei SpOn
oh mann irgendwann musste es ja soweit kommen
aber ich gehe davon aus, aktuelle Firewalls erkennen diesen Trojaner und lassen eine Durchsuchung nicht zu.
Trotzdem skandalös!
Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren
Aus dem ersten Spiegel-Artikel:
(...)Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: "Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums."(...)
Bin absolut deine Meinung Noel. Dies würde nichts bringen. Finde vorallem das Interview in der Zeit sehr interessant.
Mal schaun was das noch gibt...
NoelGallagher schrieb:
Einfach toll. Dabei zeigen Versuche doch, dass die Hoster, auf denen dieser Dreck gehostet wird, das Material sehr schnell (meist innerhalb von Stunden) entfernen, wenn es denn gemeldet wird. Da die Seiten ja auf die Liste sollen, sind sie bekannt und könnten dann doch an die entsprechenden Hoster herantreten und den Scheiß tatsächlich aus dem Netz entfernen und nicht nur für technisch unbedarfte "unsichtbar machen". Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien aber ich habe das Gefühl, es geht hier nicht wirklich um Kinderpornographie.
Spreeblick hat heute eine Protestaktion gestartet.
VON LAIEN REGIERT
Spreeblick befindet sich am Mittwoch, den 22. April 2009, im demonstrativen Streik.
Am heutigen Tag, dem 22. April 2009, will das Bundeskabinett ein Gesetz zur Sperrung von Websites beschließen, die Kinderpornografie darstellen oder anbieten. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Bestreben, dem Missbrauch von Menschen und speziell Kindern ein Ende zu bereiten, bezweifeln jedoch auf Grundlage vieler Expertenmeinungen, dass dieses Bestreben der wahre Grund für die angekündigten Sperrungen ist.
Die geplante technische Umsetzung auf Basis von Sperrlisten halten wir für laienhaft, wirkungslos und unter Umständen kontraproduktiv. Wir fordern die Bundesregierung auf, die durch die Listen offensichtlich bekannten illegalen Websites zu schließen und ihre Urheber bzw. Betreiber strafrechtlich zu verfolgen. Wir lehnen Internetsperren ab, die ob ihrer Intransparenz und technischen Zweifelhaftigkeit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sein könnten. Wir fühlen uns durch die von Fachleuten wiederholt in Frage gestellten Zahlen und Fakten, die das Familienministerium kommuniziert, als wählende Bürger belogen.
Wir halten Wahlkampf-Taktiken und politischen Populismus für äußerst unangemessen, wenn es um die Bekämpfung des Verbrechens der Gewalt an Minderjährigen gehen soll.
Weitere Informationen sind u.a. hier zu finden:
- c’t: Verschleierungstaktik
- Heise Online: Kinderporno-Sperren: „Frontalangriff auf die freie Kommunikation“ befürchtet
- Spiegel Online: BKA filtert das Web
Ich finde es schon "interessant" wenn man immer wieder liest, wie viele von den Seiten auf internationalen Sperrlisten in Deutschland gehostet werden ohne, dass mal jemand was dafür tut, dass diese Seiten tatsächlich vom Netz genommen werden.
Die Aktion ist einfach nur lächerlich - zumindest dann wenn man bedenkt, dass man damit wohl einfach darüber hinweg täuschen will, dass man für die tatsächliche Bekämpfung des Problems immer weniger Mittel zur Verfügung stellt.
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Original von heise.de
Angesichts der "zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet" fragte sich die Ministerin auch, ob beispielsweise eine stärkere Regulierung des Netzes erforderlich ist. So werde es die Politik sicher "die nächsten Jahre beschäftigen", was aus den geplanten Sperren kinderpornographischer Seiten "folgen wird", schloss sie eine Ausweitung auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett aus.
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) erklärt die Petition für unwichtig.
Wiefelspütz: "Gesetzgebungsverfahren nicht beeinträchtigt"
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bezeichnete gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" die Maßstäbe der "sehr engagierten" Internet-Gemeinde als "teilweise undifferenziert". Das laufende Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition nicht beeinflusst.
Der Petitionsausschuss wird sich voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl - und damit nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes damit beschäftigten".
Tagesschau.de
Interessante Seite zum Thema:
Kinderpornos.info [addsig]
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