Überwachung, Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung

eröffnet von NoelGallagher am 14.12.2005 13:05 Uhr
178 Kommentare - zuletzt von FBG

178 Kommentare
« Seite 7 von 8 »
GraveDog
20.02.2010 14:59

wieso machen wir uns Gedanken über Infos, die die haben wollen.
Im Netz gibbet doch schon mehr als genug


PleaseRobMe
Mein Auto, mein Haus, meine Yacht (ist weg!)




In Social Networks gilt es als normal und erwünscht, alles mögliche preiszugeben. Wie bescheuert das ist, macht die niederländische Webseite PleaseRobMe klar - indem sie Twitter dazu nutzt, Einbrecher auf aktuell unbeaufsichtigte Wohnungen aufmerksam zu machen. Ein toller Service.

weiter bei SpOn

GraveDog
21.02.2010 23:05

Spähattacke auf US-Schüler
"Als wäre ein Spanner in unserem Haus"


Zwei Schulen in Pennsylvania stehen unter Spitzelei-Verdacht: Sie hatten an 2300 Schüler Laptops verteilt. Dann wurden aus der Ferne die integrierten Webcams eingeschaltet - ohne Wissen der Jugendlichen und Eltern. Datenschützer schäumen vor Zorn, das FBI ermittelt.

weiter bei SpOn




krass

Eric-der-Rote
21.02.2010 23:07


GraveDog schrieb:
Spähattacke auf US-Schüler
"Als wäre ein Spanner in unserem Haus"


Zwei Schulen in Pennsylvania stehen unter Spitzelei-Verdacht: Sie hatten an 2300 Schüler Laptops verteilt. Dann wurden aus der Ferne die integrierten Webcams eingeschaltet - ohne Wissen der Jugendlichen und Eltern. Datenschützer schäumen vor Zorn, das FBI ermittelt.

weiter bei SpOn




krass

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Wie viel Geld haben die denn!?

KLL
21.02.2010 23:15


GraveDog schrieb:
Spähattacke auf US-Schüler
"Als wäre ein Spanner in unserem Haus"


Zwei Schulen in Pennsylvania stehen unter Spitzelei-Verdacht: Sie hatten an 2300 Schüler Laptops verteilt. Dann wurden aus der Ferne die integrierten Webcams eingeschaltet - ohne Wissen der Jugendlichen und Eltern. Datenschützer schäumen vor Zorn, das FBI ermittelt.

weiter bei SpOn




krass

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Wie naiv ist denn diese Schulleitung?

GraveDog
21.02.2010 23:31


Stebbard schrieb:
SpOn ist manchmal echt nicht mehr auszuhalten. "Auflage" über alles... ::

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grundsätzlich geb ich dir mehr als recht.
hat sich leider im Laufe der Zeit zur Blöd der MöchtegerninteRlektuellen entwickelt.
aber wie kommste da nu gerade drauf

mir gings beim posten eher um die Geschichte an sich

Stebbard
22.02.2010 12:23

Weil die SpOn es sich scheinbar zur Aufgabe gemacht hat wöchentlich irgendwelche schockierenden, fallanonymen Meldungen aus den USA zu veröffentlichen, über die sich dann die Leser herzhaft schockieren können...

Teceo
27.02.2010 01:42

Am Dienstag ist Urteilsverkündung in Sachen Verfassungsbeschwerde "Vorratsdatenspeicherung".

Davis
02.03.2010 18:05

Hehe so richtig läufts noch nicht für die neue Regierung - höchstens Vollgas Richtung Baum. Müssen sich doch mit einigen "Altlasten" der vorherigen Regierungen rumplagen - Hartz4, Vorratsdatenspeicherung...to be continued. Na schad nix [addsig]

NoelGallagher
02.03.2010 20:03Supporter

In Your Face Schäuble (nehme ich mal stellvertretend für die gesamte Politik, die das Gesetz wollten). Sehr schön.[addsig]

Stebbard
02.03.2010 20:16

Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

Teceo
02.03.2010 20:31


Stebbard schrieb:
Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

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Das BVerfG hat noch ein bisschen mehr gesagt. Es geht u.a auch um die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht sagt da

"Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden."

Auch wenn man anlasslos erhebt, muss anlassbezogen übermittelt werden.


Ich verstehe es eher als ein: Grundsätzlich ist was einzuwenden, allerdings kann es ausnahmsweise zulässig sein.

Aber das BGB hat damit nix zu tun. Geht ja um das Grundgesetzt.

Stebbard
02.03.2010 20:35


Teceo schrieb:


Stebbard schrieb:
Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

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Das BVerfG hat noch ein bisschen mehr gesagt. Es geht u.a auch um die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht sagt da

"Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden."

Auch wenn man anlasslos erhebt, muss anlassbezogen übermittelt werden.

Aber das BGB hat damit nix zu tun. Geht ja um das Grundgesetzt.

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Stimmt, mein Fehler. Meinte natürlich das GG.

Die Passage mit der Verhältnißmäßigkeit bezieht sich ja in dem Sinne auf den richterl. Vorbehalt, da ein Richter diese Verhältnißmäßigkeit feststellen muss.

Teceo
02.03.2010 20:38


Stebbard schrieb:

Die Passage mit der Verhältnißmäßigkeit bezieht sich ja in dem Sinne auf den richterl. Vorbehalt, da ein Richter diese Verhältnißmäßigkeit feststellen muss.

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Ne, der Gesetzgeber muss festlegen, wofür er die Daten braucht. Der Richter wendet ja nur das Gesetz an.

Stebbard
02.03.2010 20:45

Aber das ist es doch gerade. Staat sagt: Ich brauchs für Fall XY. Der Richter schaut, obs mit dem gültigen Recht vereinbar ist. Ist es das, dann ists halt verhältnißmäßig und richterlich bestätigt.

Aber anyway, das ist nun korinthenkackerei

KLL
30.04.2010 21:47

*bump*
Von Google Streetview hat sicherlich schon jeder was gehört, manch einer wird das "Glück" haben auf den Aufnahmen (wenn auch mehr oder weniger anonymisiert) zu sehen zu sein, mich haben sie zB in unserer Auffahrt vor dem Haus gefilmt.
Das Verbraucherschutzministerium hat mal ein Musterschreiben für ein Widerspruchserklärung bzw Unterlassungsforderung für die Darstellung der eigenen Wohnadresse online gestellt.
Musterschreiben als pdf
Gestartet ist Streetview in Deutschland noch nicht, ich hoffe mal dass die da in Hamburg bis zum Start von dem Quatsch ordentlich was zu tun bekommen

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