Überwachung, Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung

eröffnet von NoelGallagher am 14.12.2005 13:05 Uhr
178 Kommentare - zuletzt von FBG

KLL
09.11.2010 19:25

So sicher, wie Behörden es gerne behaupten, ist der neue Perso ja gar nicht. Hat gerade mal einen Tag gedauert, bis jemand die Software zum Perso geknackt hat.
spon.de
Ich bin ja totaler Technik-Laie, finde es aber äußerst spannend wie schon vor Wochen die Behörden behauptet haben, die Lesegeräte seien sicher obwohl dieser Chaos Computer Club die Dinger geknackt hat. In der Berichterstattung hat es immer den Anschein als wäre das Knacken gar nicht so die große Herausforderung (zumindest kommt mir da immer der Eindruck), dass man sich echt fragt ob die in dem betreffenden Ministerium völlig behämmert und beratungsresistent sind.

FBG
27.10.2010 16:29Supporter

deadline: kommenden Freitag!!!


Topf schrieb:
Der neue Personalausweis kommt

Nach den Pässen sollen ab 2010 auch die Personalausweise mit biometrischen Kennzeichen versehen werden, zudem werden RFID-Chips integriert, die die Dokumente aus der Distanz lesbar machen. Wer all das nicht will, kann sich bis zum Spätherbst 2010 noch einmal den alten Ausweis verlängern lassen.

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FBG schrieb:
bitte im oktober 2010 nochmal hochholen, danke

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[addsig]

KLL
30.04.2010 21:47

*bump*
Von Google Streetview hat sicherlich schon jeder was gehört, manch einer wird das "Glück" haben auf den Aufnahmen (wenn auch mehr oder weniger anonymisiert) zu sehen zu sein, mich haben sie zB in unserer Auffahrt vor dem Haus gefilmt.
Das Verbraucherschutzministerium hat mal ein Musterschreiben für ein Widerspruchserklärung bzw Unterlassungsforderung für die Darstellung der eigenen Wohnadresse online gestellt.
Musterschreiben als pdf
Gestartet ist Streetview in Deutschland noch nicht, ich hoffe mal dass die da in Hamburg bis zum Start von dem Quatsch ordentlich was zu tun bekommen

Stebbard
02.03.2010 20:45

Aber das ist es doch gerade. Staat sagt: Ich brauchs für Fall XY. Der Richter schaut, obs mit dem gültigen Recht vereinbar ist. Ist es das, dann ists halt verhältnißmäßig und richterlich bestätigt.

Aber anyway, das ist nun korinthenkackerei

Teceo
02.03.2010 20:38


Stebbard schrieb:

Die Passage mit der Verhältnißmäßigkeit bezieht sich ja in dem Sinne auf den richterl. Vorbehalt, da ein Richter diese Verhältnißmäßigkeit feststellen muss.

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Ne, der Gesetzgeber muss festlegen, wofür er die Daten braucht. Der Richter wendet ja nur das Gesetz an.

Stebbard
02.03.2010 20:35


Teceo schrieb:


Stebbard schrieb:
Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

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Das BVerfG hat noch ein bisschen mehr gesagt. Es geht u.a auch um die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht sagt da

"Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden."

Auch wenn man anlasslos erhebt, muss anlassbezogen übermittelt werden.

Aber das BGB hat damit nix zu tun. Geht ja um das Grundgesetzt.

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Stimmt, mein Fehler. Meinte natürlich das GG.

Die Passage mit der Verhältnißmäßigkeit bezieht sich ja in dem Sinne auf den richterl. Vorbehalt, da ein Richter diese Verhältnißmäßigkeit feststellen muss.

Teceo
02.03.2010 20:31


Stebbard schrieb:
Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

Zitat anzeigen



Das BVerfG hat noch ein bisschen mehr gesagt. Es geht u.a auch um die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht sagt da

"Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden."

Auch wenn man anlasslos erhebt, muss anlassbezogen übermittelt werden.


Ich verstehe es eher als ein: Grundsätzlich ist was einzuwenden, allerdings kann es ausnahmsweise zulässig sein.

Aber das BGB hat damit nix zu tun. Geht ja um das Grundgesetzt.

Stebbard
02.03.2010 20:16

Bin nun kein Jurist und hab nicht die Kenntnis von Juristischen Fachtermini, aber im Grunde sagt das BVerfG doch, dass eine 6-Monatige Sperre grundsätzlich nicht unvereinbar mit dem BGB ist, sofern die Speicherung nicht beim Staat und unter expliziten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Zudem gibts noch einen richterl. Vorbehalt.

So zum. meine Erkenntnis von ZOn. Quelle

Quasi ein: Grundsätzlich ist gegen das Thema wenig einzuwenden, allerdings nicht in dieser Form.

NoelGallagher
02.03.2010 20:03Supporter

In Your Face Schäuble (nehme ich mal stellvertretend für die gesamte Politik, die das Gesetz wollten). Sehr schön.[addsig]

Davis
02.03.2010 18:05

Hehe so richtig läufts noch nicht für die neue Regierung - höchstens Vollgas Richtung Baum. Müssen sich doch mit einigen "Altlasten" der vorherigen Regierungen rumplagen - Hartz4, Vorratsdatenspeicherung...to be continued. Na schad nix [addsig]

Teceo
27.02.2010 01:42

Am Dienstag ist Urteilsverkündung in Sachen Verfassungsbeschwerde "Vorratsdatenspeicherung".

Stebbard
22.02.2010 12:23

Weil die SpOn es sich scheinbar zur Aufgabe gemacht hat wöchentlich irgendwelche schockierenden, fallanonymen Meldungen aus den USA zu veröffentlichen, über die sich dann die Leser herzhaft schockieren können...

GraveDog
21.02.2010 23:31


Stebbard schrieb:
SpOn ist manchmal echt nicht mehr auszuhalten. "Auflage" über alles... ::

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grundsätzlich geb ich dir mehr als recht.
hat sich leider im Laufe der Zeit zur Blöd der MöchtegerninteRlektuellen entwickelt.
aber wie kommste da nu gerade drauf

mir gings beim posten eher um die Geschichte an sich

KLL
21.02.2010 23:15


GraveDog schrieb:
Spähattacke auf US-Schüler
"Als wäre ein Spanner in unserem Haus"


Zwei Schulen in Pennsylvania stehen unter Spitzelei-Verdacht: Sie hatten an 2300 Schüler Laptops verteilt. Dann wurden aus der Ferne die integrierten Webcams eingeschaltet - ohne Wissen der Jugendlichen und Eltern. Datenschützer schäumen vor Zorn, das FBI ermittelt.

weiter bei SpOn




krass

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Wie naiv ist denn diese Schulleitung?

Eric-der-Rote
21.02.2010 23:07


GraveDog schrieb:
Spähattacke auf US-Schüler
"Als wäre ein Spanner in unserem Haus"


Zwei Schulen in Pennsylvania stehen unter Spitzelei-Verdacht: Sie hatten an 2300 Schüler Laptops verteilt. Dann wurden aus der Ferne die integrierten Webcams eingeschaltet - ohne Wissen der Jugendlichen und Eltern. Datenschützer schäumen vor Zorn, das FBI ermittelt.

weiter bei SpOn




krass

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Wie viel Geld haben die denn!?

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