masterofdisaster666
22.05.2009 19:51
22.05.2009 19:51
gut, dass ich zweifel hab aufkommen lassen! denn ich hab so ne mail vor wochen mal bekommen, den link gesehen und direkt in spam verschoben!
gut, dass ich zweifel hab aufkommen lassen! denn ich hab so ne mail vor wochen mal bekommen, den link gesehen und direkt in spam verschoben!
Henning schrieb:
gefälscht, kein Anwalt schreibt "zurückzubekommen".
GraveDog schrieb:
gilt aber nur, wenns NICHT bei ebay gekooft is
gefälscht, kein Anwalt schreibt "zurückzubekommen".
sind das jetzt die richtigen AGB oder wieder die gefälschten wie vor 2 wochen?
gilt aber nur, wenns NICHT bei ebay gekooft is
kann leider im nachhinein den fred-titel nimmer ändern
danneeeee schrieb:
agbs
ist vielleicht ganz interessant, da paypal bisher aufgrund des käuferschutzes als eines der sichersten zahlungsmittel galt.
folgende passage wurde neu in die agb mit aufgenommen:
13.2 Sonstige Online-Käufe. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Webseite als eBay gekauft
haben, mit PayPal gezahlt haben, den Artikel entweder nicht erhalten haben oder der Artikel erheblich
von der Beschreibung abweicht und Sie keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen konnten, kann
sich PayPal darum bemühen, vom Verkäufer den gezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Käufer
hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte PayPal den geltend gemachten
Anspruch des Käufers für berechtigt halten, bucht PayPal vom Verkäufer den Zahlungsbetrag zurück
auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das Konto des Verkäufers in diesem Zeitpunkt ein
Guthaben aufweist. Weist das Konto des Verkäufers kein Guthaben auf, kann PayPal die Verfügung
des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.