Änderung in den AGB von PayPal

eröffnet von danneeeee am 22.05.2009 17:08 Uhr
9 Kommentare - zuletzt von masterofdisaster666

danneeeee
22.05.2009 17:08

ist vielleicht ganz interessant, da paypal bisher aufgrund des käuferschutzes als eines der sichersten zahlungsmittel galt.

folgende passage wurde neu in die agb mit aufgenommen:



13.2 Sonstige Online-Käufe. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Webseite als eBay gekauft
haben, mit PayPal gezahlt haben, den Artikel entweder nicht erhalten haben oder der Artikel erheblich
von der Beschreibung abweicht und Sie keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen konnten, kann
sich PayPal darum bemühen, vom Verkäufer den gezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Käufer
hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte PayPal den geltend gemachten
Anspruch des Käufers für berechtigt halten, bucht PayPal vom Verkäufer den Zahlungsbetrag zurück
auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das Konto des Verkäufers in diesem Zeitpunkt ein
Guthaben aufweist. Weist das Konto des Verkäufers kein Guthaben auf, kann PayPal die Verfügung
des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.



quelle hier

paypal bucht also im betrugsfall nur noch geld zurück, wenn das konto des verkäufers guthaben aufweist (was wohl bei betrugsfällen nie der fall sein wird, weil der betrüger das geld wohl direkt auf sein konto überweisen wird).

edit: https links lassen sich offensichtlich nicht direkt hier einbinden, daher hier die adresse:

https://www.paypalobjects.com/WEBSCR-570-20090521-1/de_DE/pdf/DE_user_agreement.pdf

masterofdisaster666
22.05.2009 18:48

sind das jetzt die richtigen AGB oder wieder die gefälschten wie vor 2 wochen?

danneeeee
22.05.2009 19:03



GraveDog schrieb:
gilt aber nur, wenns NICHT bei ebay gekooft is



genau darum gehts ja. ich benutz das ja bei allen möglichen shops. war gerade bei cd-einkäufen im ausland auch schon mehrfach froh um den käuferschutz (vor allem bei meiner großbestellung bei music-wow) und der schließung des shops 2 tage danach...)

danneeeee
22.05.2009 19:06



Henning schrieb:
gefälscht, kein Anwalt schreibt "zurückzubekommen".



oh mann, gelesen hab ich alles, aber auf die web-adresse hab ich gar nich geachtet...
das ganze liegt auf paypalobjects.com... kann man wohl getrost wieder schließen den fred hier. da bin ich mal gewaltig auf ne paypal-fake-mail reingefallen...

masterofdisaster666
22.05.2009 19:51

gut, dass ich zweifel hab aufkommen lassen! denn ich hab so ne mail vor wochen mal bekommen, den link gesehen und direkt in spam verschoben!

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