SpiderJ schrieb:
Man kann eine Event-Ausfallversicherung abschließen, bei der man beide auf RaR zutreffende Schadenereignisse, also zurückziehen der erteilten Genehmigung der Stadt und Extremwetter mit Gefahr für Leib und Leben der Besuche (Sturm=Wind ab Windstärke 8), absichern kann.
Die Versicherungssumme die im Schadensfall ausgezahlt werden soll legt der Veranstalter fest. Hierbei kann er zwar auch eventuell anfallende Kosten für Ticketrückerstattungen mit einrechnen, muss dies aber nicht zwingend. Wenn er sich sicher ist, dass er in keinem Fall einer Rückerstattung vornehmen muss wird er dies auch nicht mit abdecken um Prämie zu sparen.
Der Veranstalter wird vor allem darauf bedacht sein seine Fixkosten und im Schadensfall zusätzlich anfallende Kosten abzudecken.
Klick
Leider hab ich nirgends im Netz ein entsprechendes Bedingungswerk gefunden, sonst hätte ich mich mal eingelesen.
Zitat anzeigen
Hab jetzt Bedingungen gefunden. Es wird gar nicht darauf abgezielt, für was der Veranstalter die Schadenszahlung verwendet:
Die Leistung des Versicherers ist mit dem im
Versicherungsvertrag angegebenen Betrag
begrenzt (Versicherungssumme). Die Versi-
cherungssumme muß bei der Versicherung
einzelner Veranstaltungen dem aufgrund
sorgfältiger Berechnung veranschlagten
Betrag der Kosten der Veranstaltung unter
Berücksichtigung der versicherten bzw. un-
ter Abzug der nichtversicherten Positionen
entsprechen.
Zitat anzeigen
Heißt nix anderes wie mach uns ne Liste von dem was versichert sein soll mit Betrag x und addiere alles. Wenn da Rückerstattungskosten für die Tickets nicht mit drin sind bleibt der Veranstalter im Zweifelsfall darauf sitzen.