06.06.2016 16:45
MisterCrac schrieb:
NoelGallagher schrieb:
Es wäre interessant mal eine unabhängige Meinung zu hören zum Beispiel von einem anderen Festival-Veranstalter oder so.
Na ob der unbedingt neutral wäre? Ein anderer Veranstalter als MLK würde von sich aus wohl auch kein Geld zurückerstatten wollen, wenn er nicht muss
Ich finde die Frage durchaus interessant: Wenn jemand 100% einer Leistung bezahlt, die erst in der Zukunft erbracht wird und dann aber nur 66,6% der Leistung erhält (zwei statt drei Tage Festival), hat er dann einen Anspruch einen Teil seines gezahlten Geldes zurückzuverlangen?
So ganz abwegig erscheint mir das nicht. Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Gegenseite: Ich bin mir sicher, dass der Veranstalter bei Absage auch nicht die komplette Gage für den Gig zahlen muss.