29.03.2016 13:10
Im Antrag stand: "...ab dem ersten Tag der Geburt meines Kindes. Der voraussichtliche Geburtstermin ist für den 1.5 ausgerechnet."
Perfekt, danke!
Im Antrag stand: "...ab dem ersten Tag der Geburt meines Kindes. Der voraussichtliche Geburtstermin ist für den 1.5 ausgerechnet."
Hi, so habe ich es auch verstanden, hast du beim Antrag bei deinem Arbeitgeber denn den 1.5. oder den 1. Lebensmonat reingeschrieben?
Falls den 1.5. hast du wenn ich das richtig verstanden habe pech gehabt, auch wenn der kleine ne Woche zu früh oder zu spät kommt, zählt das beantragte Datum. Beim 1. Lebensmonat ist dann sowohl für den tatsächlichen Beginn der Elternzeit, als auch für die Urlaubszeit das tatsächlich Datum der Geburt entscheidend, und da stehen die Chancen gut das es ja nicht wirkich der 1.5. wird.
Moin,
kennt sich wer mit dem Arbeitsrecht aus?
Folgender Fall:
Wenn am, voraussichtlich, 1.5 unser Sohn zu Welt kommt werde ich einen meiner Elternzeit Monate nehmen. Weil die Abwesenheit auf der Firma dann theoretisch einen Kalendermonat betrifft kürzt man mir 1/12 Urlaub (2,5 Tage).
Jetzt habe ich aufgeschnappt, dass die Firma mir meinen Urlaub nicht kürzen darf wenn ich keinen kompletten Kalendermonat fehle sprich wenn das Kind z.B. schon am 24.4 kommt und ich dann offiziell ab dem 25.5 wieder arbeiten gehe.
Stimmt das? Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke im Voraus!
Ich glaube neuerdings hat man selbst in der Probezeit ( wenn man kein Azubi ist ) eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Bin mir gerade aber nicht sicher, ob dies gesetzlich oder vom Unternehmen abhängig ist. Sollte doch aber auch alles im Arbeitsvertrag stehen, oder irre ich mich?
zell schrieb:
Kennt sich jemand mit Kündigungsfrist aus bzw kann mir da weiterhelfen ?
Da solltest du eigentlich im 622 BGB fündig werden.
Kennt sich jemand mit Kündigungsfrist aus bzw kann mir da weiterhelfen ?
Honk850 schrieb:
ich bin zur Zeit notgedrungen auf der Suche nach einer neuen Stelle, und wie das so üblich ist, die erste Firma, die sich auf meine Bewerbungen gemeldet hat, ist eine Zeitarbeitsfirma. Die würden mich gerne an eine sehr große Firma vermitteln. Das ganze klingt an sich nicht schlecht, aber mir wäre eine Direktanstellung bei einer der anderen Bewerbungen doch lieber. Von denen hört man allerdings immer erst mal nur ein „ihre Bewerbung ist angekommen, es dauert noch…. wir melden uns“. Kann ich wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschreibe danach noch problemlos wieder absagen, wenn sich was „Besseres“ ergeben sollte?
ich bin zur Zeit notgedrungen auf der Suche nach einer neuen Stelle, und wie das so üblich ist, die erste Firma, die sich auf meine Bewerbungen gemeldet hat, ist eine Zeitarbeitsfirma. Die würden mich gerne an eine sehr große Firma vermitteln. Das ganze klingt an sich nicht schlecht, aber mir wäre eine Direktanstellung bei einer der anderen Bewerbungen doch lieber.
Von denen hört man allerdings immer erst mal nur ein „ihre Bewerbung ist angekommen, es dauert noch…. wir melden uns“. Kann ich wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschreibe danach noch problemlos wieder absagen, wenn sich was „Besseres“ ergeben sollte?
um welchen tarifvertrag gehts denn genau?
und bzgl. arbeitsrecht kannste ja mal unseren forumsanwalt anschreiben, vllt. hat der ne ahnung [addsig]
Was willst Du denn wissen? Nur was so gezahlt wird? Da gibts auf den verschiedenen Gewerkschaftsseiten (kostenlos) Auflistungen drüber. Kann man sich ganz gut dran orientieren.
Arbeitsrecht muss ich passen. Würde da mal auf einem der online Rechtsportale nachschauen.[addsig]
Hört mal...
über die Forensuche habe ich nichts gefunden, und normalerweise finde ich mich bei Suchen im Web auch gut zurecht... bin aber leer ausgegangen, bzw. unbefriedigende Ergebnisse bekommen.
Daher wollte ich fragen, ob jemand gute (kostenfreie) Seiten über Tariflöhne, Arbeitsrecht kennt. Bin in keiner Gewerkschaft und habe auch nicht vor, einer beizutreten.
Besten Dank im Voraus!