Arbeitsrecht, Tariflöhne & Co.

eröffnet von powertrip am 16.11.2007 05:56 Uhr
13 Kommentare - zuletzt von capHowdy

powertrip
16.11.2007 05:56

Hört mal...

über die Forensuche habe ich nichts gefunden, und normalerweise finde ich mich bei Suchen im Web auch gut zurecht... bin aber leer ausgegangen, bzw. unbefriedigende Ergebnisse bekommen.

Daher wollte ich fragen, ob jemand gute (kostenfreie) Seiten über Tariflöhne, Arbeitsrecht kennt. Bin in keiner Gewerkschaft und habe auch nicht vor, einer beizutreten.

Besten Dank im Voraus!

Oberholzklauer
16.11.2007 11:19

Was willst Du denn wissen? Nur was so gezahlt wird? Da gibts auf den verschiedenen Gewerkschaftsseiten (kostenlos) Auflistungen drüber. Kann man sich ganz gut dran orientieren.

Arbeitsrecht muss ich passen. Würde da mal auf einem der online Rechtsportale nachschauen.[addsig]

FBG
16.11.2007 12:55Supporter

um welchen tarifvertrag gehts denn genau?

und bzgl. arbeitsrecht kannste ja mal unseren forumsanwalt anschreiben, vllt. hat der ne ahnung [addsig]

Honk850
Honk850
06.09.2011 09:20Supporter

ich bin zur Zeit notgedrungen auf der Suche nach einer neuen Stelle, und wie das so üblich ist, die erste Firma, die sich auf meine Bewerbungen gemeldet hat, ist eine Zeitarbeitsfirma. Die würden mich gerne an eine sehr große Firma vermitteln. Das ganze klingt an sich nicht schlecht, aber mir wäre eine Direktanstellung bei einer der anderen Bewerbungen doch lieber.

Von denen hört man allerdings immer erst mal nur ein „ihre Bewerbung ist angekommen, es dauert noch…. wir melden uns“. Kann ich wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschreibe danach noch problemlos wieder absagen, wenn sich was „Besseres“ ergeben sollte?

FBG
06.09.2011 10:07Supporter


Honk850 schrieb:
ich bin zur Zeit notgedrungen auf der Suche nach einer neuen Stelle, und wie das so üblich ist, die erste Firma, die sich auf meine Bewerbungen gemeldet hat, ist eine Zeitarbeitsfirma. Die würden mich gerne an eine sehr große Firma vermitteln. Das ganze klingt an sich nicht schlecht, aber mir wäre eine Direktanstellung bei einer der anderen Bewerbungen doch lieber. Von denen hört man allerdings immer erst mal nur ein „ihre Bewerbung ist angekommen, es dauert noch…. wir melden uns“. Kann ich wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschreibe danach noch problemlos wieder absagen, wenn sich was „Besseres“ ergeben sollte?

Zitat anzeigen



kenn ich, bin atm auch auf stellensuche

grundsätzlich muss man bei ner "zeitarbeitsfirma" unterscheiden zwischen personalvermittlung und arbeitnehmerüberlassung. personalvermittlung heisst, dass der arbeitgeber nur zu faul ist selbst zu suchen und lässt lieber nach bewerbern suchen. die anstellung erfolgt dann direkt bei dem arbeitgeber und nicht bei der ZA-Firma. arbeitnehmerüberlassung ist zeitarbeit und da müssten im großen und ganzen die gleichen kündigungsfristen gelten, wie bei einem "normalen" arbeitsvertrag. ich hab auch schon gehört, dass zeitarbeitskräfte einfach am 1. arbeitstag nicht aufgetaucht sind und sich auch nicht mehr bei ZA-Firma gemeldet haben. inwiefern das ggf. rechtliche konsequenzen hat, weiss ich allerdings nicht

in welchem bereich bewirbste dich denn? kaufmännisch, handwerklich o.ä.?
im großen und ganzen ist es aber wie überall im leben: es gibt gute und schlechte ZA-Firmen, genauso wie es gute und schlechte entleiher-betriebe gibt. wenn die zeitarbeit nur eine vorgelagerte probezeit ist und man die zusage (+ das gefühl, dass sich auch wirklich dran gehalten wird) hat, dass man nach 3-4 monaten guten arbeit richtig übernommen wird, kann die ZA mMn ne gute sache sein. andererseits kenne ich auch betriebe, die ZA-Kräfte schon seit 3 Jahren ausleihen ....

war gestern bei nem vorstellungsgespräch bei ner zeitarbeit/personalvermittlung und hatte dort nach dem gespräch eigentlich ein gutes gefühl, dass das ne vernünftige firma ist, die versucht was gescheites für mich zu finden. die meinten auch, dass für mich wohl mehr personalvermittlung in frage käme - soll mir recht sein ...

btw.: wir haben auch nen eigenen zeitarbeits-fred im forum da steht bestimmt auch noch das ein oder andere hilfreiche/interessante drin

Rockerrose
09.07.2015 22:35


zell schrieb:
Kennt sich jemand mit Kündigungsfrist aus bzw kann mir da weiterhelfen ?

Zitat anzeigen



Meistens hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Durch betriebsvereinbarungen kann diese (wenn du kündigst) 2 Wochen betragen.
In der probezeit kannst du von jetzt auf gleich kündigen. Das ganze kann auch über einen Aufhebungsvertrag laufen wenn beide Seiten einverstanden sind.
Wenn dir gekündigt wird hast du mindestens 4 Wochen. In der probezeit ohne Angaben von Gründen sofort. Durch eine betriebsvereinbarungen darf die Kündigungsfrist der gesetzlichen Bestimmungen nicht zu deinem Nachteil sein.

TheRealFarinU
09.07.2015 22:37

Ich glaube neuerdings hat man selbst in der Probezeit ( wenn man kein Azubi ist ) eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Bin mir gerade aber nicht sicher, ob dies gesetzlich oder vom Unternehmen abhängig ist. Sollte doch aber auch alles im Arbeitsvertrag stehen, oder irre ich mich?

capHowdy
29.03.2016 07:25

Moin,

kennt sich wer mit dem Arbeitsrecht aus?

Folgender Fall:

Wenn am, voraussichtlich, 1.5 unser Sohn zu Welt kommt werde ich einen meiner Elternzeit Monate nehmen. Weil die Abwesenheit auf der Firma dann theoretisch einen Kalendermonat betrifft kürzt man mir 1/12 Urlaub (2,5 Tage).

Jetzt habe ich aufgeschnappt, dass die Firma mir meinen Urlaub nicht kürzen darf wenn ich keinen kompletten Kalendermonat fehle sprich wenn das Kind z.B. schon am 24.4 kommt und ich dann offiziell ab dem 25.5 wieder arbeiten gehe.

Stimmt das? Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus!

stefan42
29.03.2016 10:25

Hi, so habe ich es auch verstanden, hast du beim Antrag bei deinem Arbeitgeber denn den 1.5. oder den 1. Lebensmonat reingeschrieben?

Falls den 1.5. hast du wenn ich das richtig verstanden habe pech gehabt, auch wenn der kleine ne Woche zu früh oder zu spät kommt, zählt das beantragte Datum. Beim 1. Lebensmonat ist dann sowohl für den tatsächlichen Beginn der Elternzeit, als auch für die Urlaubszeit das tatsächlich Datum der Geburt entscheidend, und da stehen die Chancen gut das es ja nicht wirkich der 1.5. wird.

1JackD gefällt das
capHowdy
29.03.2016 13:10

Im Antrag stand: "...ab dem ersten Tag der Geburt meines Kindes. Der voraussichtliche Geburtstermin ist für den 1.5 ausgerechnet."



Perfekt, danke!

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