30.11.2020 17:20
Das Weitergeben an den Kunden (Privatperson) ist rechtlich nicht notwendig, da es i.d.R. Bruttopreisvereinbarungen sind. Die dürfen das Geld also behalten. Ich finde die Idee mit der Spende aber natürlich auch charmant. Kann man ja mal weiterreichen, aktuell wäre dafür Alarmstufe Rot e.V. oder die üblichen (Kein Bock auf Nazis, Viva con aqua) denkbar.
Wobei sich in der aktuellen Situation sogar die Hosen bzw. deren Tourfirma über diese extra Euros ( über 100.000 &euro freuen dürfte...