24.05.2012 12:52
Auf der Rock-am-Ring Seite steht folgendes:
Personen unter 18 Jahren müssen bis 24.00 Uhr das Gelände verlassen. Dies gilt nicht in Begleitung einer volljährigen Person, der von den Erziehungsberechtigten mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung die Aufsichtspflicht übertragen wurde.
Gilt dies nur für das Konzertgelände oder auch für den Campingplatz?
Auf der Ringrocker Seite steht garnichts zu dem Thema Ü16, hier stehen nur Infos zu U8 und zwischen 8 und 16 Jahren, aber wie siehts mit 16 und 17 aus? Campen ok? Oder muss da auch eine Einverständniserklärung vorliegen?
Grüße
Jacques