12.04.2012 20:31
Stebbard schrieb:
Sie ist da: Die erste Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand
Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, mit der die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird. Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, dessen Höhe er nach Erhalt der Auskunft beziffern will.
via lhr-law.de
Jetzt geht die Meldung auch durch Facebook selbst.
Ich find´s nur komisch wieder Abmahner dahinter gekommen ist? Meine Seite ist nur meinen Freunden zugänglich, sonst sie keiner was von meinem Profil. Das heißt der Abgemahnte musste sein Profil für alle öffentlich gehabt haben, oder was meint ihr?