snookdog schrieb:
JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.
Ja.
Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de
Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.
Als Veranstalter würde ich dann 2021 nen komplett neuen Vorverkauf starten und den diesjährigen Käufern einen Gutschein aushändigen. So kann ich auch den Eintritt neu kalkulieren und hab keine Besucher mit 2020 Karten die, die gestiegenen Kosten kaum decken.
Find ich für kleine Festivals ne gute Lösung.