07.01.2010 10:55
cyberwiesel schrieb:
[quote]
Bibalaune schrieb:
Was solln die sich denn Stur stellen?
Das ist geltendes deutsches Recht....
ganz schön naiv
auf der Seite steht doch ganz klar, dass kein Ticket enthalten ist, wie willst du da einen Inhaltsirrtum draus konstruieren. Wahrscheinlich stand das immer schon da. Und selbst wenn nicht, wie willst du es nachweisen.
Ich bleib dabei, versuche es mit Kulanz
[/quote]
Man, das hier immernoch diskutiert wird.....
Es spielt überhaupt keine Rolle, wenn DU DICH über den Inhalt des Vertrags geirrt hast kannst du zurücktreten!
Es spielt keine Rolle was da stand etc....
Siehe mein Post auf der ersten Seite!