7Dup schrieb:
Naja, die Gebühren zahlst du ja an den Händler. Darin sind ja meist so spaßige Sachen wie Versand, Versicherung, Bearbeitungsgebühr und Servicegebühr. Diese (teils unsinnigen) Posten haben ja etwas mit dem Händler zu tun, nicht mit der Veranstaltung. Diese Posten sind eigentlich beim Bestell oder Kaufvorgang ausgewiesen. Normalerweise unterscheidet sich der Kaufpreis auch von dem auf dem TIcket aufgedruckten Preis.
Und auf eine Zurückzahlung dieser Posten hast du leider kein Recht, da diese ja auf Leistungen bezogen sind, welche erbracht wurden.
Zitat
Es ging mir in erster Linie um die Vorverkaufsgebühr die wie ich oben geschrieben habe nicht erstattet werden soll. Diese ist meines Wissens immer bei dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis enthalten. Mir ging es nicht um Versand, Versicherung, Servicegbühren, ... die zusätzlich anfallen.
Bei Konzertabsagen in der Vergangenheit war ich es nicht gewohnt das die Vorverkaufsgebühr nicht ersattet wird. Mir wurde immer der auf dem Ticket aufgedruckte Preis ersattet. Das mir zusätzliche Gebühren die über den aufgedrckten Ticketpreis hinaus anfallen nicht erstattet werden ist mir bekannt.
Ich habe dazu in meinem E-Mail Postfach folgendes Zitat eines anderen Ticketanbieters gefunden zu einer Rückerstattung vor zwei Jahren.
Die Buchungs- und die Vorverkaufsgebühr haben wir zur Gutschrift an Sie angewiesen. Eine Erstattung der Service- und Versandkosten, sowie der Ticketversicherung durch uns ist jedoch leider nicht möglich.
Zitat
Der eine Tickethändler erstatte also die Vorverkaufsgebühr und der andere nicht. Wieso ist das so?