Rechtsschutz??

eröffnet von RiotGrrrrl am 06.07.2005 12:56 Uhr
37 Kommentare - zuletzt von Stiflers_Mom

RiotGrrrrl
06.07.2005 12:56

Moin, hab mal ne Frage, kenn mich damit nämlich nich so aus.

Hatte heute diesen Eintrag in meinem Gästebuch:

Zitat:


www.soulfood-music.de schrieb:

Sehr geehrtes multiguestbook.com Mitglied,

Durch die dem "Soulfood-Music" Musikverlag angehörende Band sICkNeSs® wurde nun das Wort sickness in oben zu sehender Schreibweise rechtlich geschützt.

Es ist damit ab jetzt untersagt, selbiges Wort öffentlich auf diese Art dar zu stellen.

Wir bitten Sie hiermit oben genanntes schnellst möglich abzuändnern.
Bei Zuwiderhandlung werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Vielen Dank für Ihr Vertändnis

Ihr Soulfood-Music Team


um welches "sIcKnEsS" es sich handelt, könnt ihr euch ja selber anschaun HIER


also war etwas verwirrt, als ich das las...wollt nur ma nachfragen, was ihr davon haltet, ob ihr was über soulfood-music wisst und ob das ganze jetz echt ernstgemeint sein soll

ich frag mich halt nur, wie die auf das kleine wörtchen gekommen sein sollen grad bei mir...und ich bin doch auch nich die einzige im www, die das geschrieben hat so +g* uuuuund ausserdem....find ich das alles strange *g*[addsig]

Valmont
Valmont
06.07.2005 12:59

oh man... ich liebe unser rechtssystem..

tschuldigung, durfte ich das jetzt so schreiben oder hab ich damit wieder rechte verletzt?

hör mal aylin, mach einfach das 2. 's' auch groß.. fertig aus basta feierabend..

[addsig]

martinzinnecker
06.07.2005 13:01

Das ist doch absoluter Blödsinn!
Abwarten und nix ändern, ich würde gerne wissen ob da wirklich noch was kommt!

kyrmit
06.07.2005 13:04

1.) Wer sich sowas sichern lässt: HAHAHAHA
2.) Würde ich echt nichts drauf geben, glaub noch nicht mal, dass der Eintrag echt war
3.) Hahahahah, was für Korintenkacker, ich liebe diese Land einfach....man wird wegen jedem Scheiß angeschissen, angeschwärzt, verklagt....

Wusstet ihr, dass man auf bis zu 20.000 € verklagt werden kann, wenn man auf seiner Homepage kein Impressum mit Namen, Anschrift, Alter, Geburtsdatum, Telefonnummer und Email macht? Das ist komplett Hirnrissig, aber so ist Deutschlad.....

GraveDog
06.07.2005 13:05

wie ich unser Rechtssystem kenne wird da sicher irgendwas kommen wenn du nix änderst. die denken sich sicher was aus zum Thema Copyright-Verletzung. ich würde auch irgendeinen Buchstaben ändern oder einfach jeweils groß und KLEIN umdrehen ...

NoelGallagher
06.07.2005 13:07Supporter

Zitat:


martinzinnecker schrieb:
Das ist doch absoluter Blödsinn!
Abwarten und nix ändern, ich würde gerne wissen ob da wirklich noch was kommt!


Ich würde auch erstmal gar nichts machen. Es ist weder der betreffende Paragraph, noch die Grundlage der Beschwerde genannt. So einen Eintrag könnte ich auch machen. Bevor da nichts schriftliches kommt ==> abwarten.[addsig]

kyrmit
06.07.2005 13:08

Sicherheitshalber vielleicht keine schlechte Idee, man will ja nachher wegen so nem (wirklich) Scheiß keinen ärger bekommen....Nachher wird man noch verklagt, wenn man ne Homepage sichert mit seinem Namen und ein anderer heisst genauso....ich konnte meine Homepage nicht nehmen....www.frosch.de gabs schon

GraveDog
06.07.2005 13:10

Zitat:


kyrmit schrieb:
o....ich konnte meine Homepage nicht nehmen....www.frosch.de gabs schon


kenn ich. hatte ein ähnliches Problem mit goldmann.de . da hatte der Verlag irgendwas dagegen [addsig]

RiotGrrrrl
06.07.2005 13:12

hmm...also...was mach ich denn jetz?

ich mein, mir kam der eintrag auch seeehr fragwürdig vor....wenn man nach "sIcKnEsS" googelt, findet man keine band, wenn man bei soulfood guckt, müsste man erstmal tausend labels durchsuchen, um zu gucken, ob es diese band wirklich gibt...und überhaupt, es kann doch nich sein, diesen namen samt schreibweise rechtlich zu schützen???? ?


aber FALLS da was dran sein sollte.... ach egal, da bastel ich mir lieber erstmal ein impressum zusammen allerdings schreib ich bestimmt nich meine gesamten daten da rein

also ich wär für einen tip eines fachkundigen juristen/informatikers sehr dankbar *g*

übrg schön, dass ihr meinen verdacht bestätigt, dass das irgendwie merkwürdig ist!
[addsig]

Oli_A7
06.07.2005 13:13

Ich würd erst mal sicher gehen, das du nicht verarscht wirst.
Schreib denen mal, das du natürlich bereit wärst ihre Rechte zu akzeptieren, sie dir aber nochmal die genauen Aktenzeichen schicken sollen in denen sie ihre Schreibweise haben schützen lassen.

[addsig]

RiotGrrrrl
06.07.2005 13:15

Zitat:


Oli_A7 schrieb:
Ich würd erst mal sicher gehen, das du nicht verarscht wirst.
Schreib denen mal, das du natürlich bereit wärst ihre Rechte zu akzeptieren, sie dir aber nochmal die genauen Aktenzeichen schicken sollen in denen sie ihre Schreibweise haben schützen lassen.




das ist ne gute idee! werd ich machen!

EDIT: was mir übrg noch dazu einfällt....sowas regelt man normalerweise nicht über ein gästebuch, sondern per eMail...

[addsig]

NoelGallagher
06.07.2005 13:16Supporter

Zitat:


Oli_A7 schrieb:
Ich würd erst mal sicher gehen, das du nicht verarscht wirst.
Schreib denen mal, das du natürlich bereit wärst ihre Rechte zu akzeptieren, sie dir aber nochmal die genauen Aktenzeichen schicken sollen in denen sie ihre Schreibweise haben schützen lassen.




Zitat:

RiotGrrrrl schrieb:
das ist ne gute idee! werd ich machen!


Würde ich nicht machen. Die wollen etwas von dir. Wenn denen das Ernst ist, dann werden die sich schon melden.[addsig]

NoelGallagher
06.07.2005 13:19Supporter

Zitat:


load schrieb:
Nix machen! Sind Mails verbindlich?


Die wenigsten Dinge (Häuserkauf, Kündigung können nur schriftlich erfolgen) bedarfen einer bestimmten Form. Mails wären also grundsätzlich okay. Aber ein Gästebucheintrag?

Das kann ja echt jeder machen.[addsig]

kyrmit
06.07.2005 13:19

Im Gästebuch ist wirklich untypisch....Aber großartig abkassieren können die wegen so einer Kleinigkeit nun wirklich nicht. Ich meine, wieviele Leute haben auf ihrer Homepage, Sickness stehen.....oder Bandnamen, da müsste ja alles Nase lang einer vorbei kommen....Naja....alles total spanisch

RiotGrrrrl
06.07.2005 13:21

ich bin verwirrt.... ich geh nu erstmal zur arbeit, mal sehn..... vll googel ich im jugi nochmal n bissl rum und such nach entsprechenden §§§ bzw dieser band

[addsig]

Hubinen
06.07.2005 13:27

ich würd da gar nix machen, nur weil da irgendjemand was ins gästebuch schreibt. was solln sie denn für rechtliche schritte einleiten? das hat doch überhaupt gar keinen streitwert, das ist nur ein einfaches gästebuch. wenn die wegen sowas anfangen würden zu klagen, würden die ja gar nicht mehr fertig werden bzw. glaub ich gar nicht, dass man da überhaupt rechtliche schritte einleiten kann. ist wie gesagt nur ein gästebuch. wenn du ein unternehmen oder sonst irgendwas, mit dem du geld machst danach benennst, dann kannste schon probleme kriegen aber wegen dem doch net. wär genauso, wenn unser slipi ne unterlassungsklage von slipknot kriegen würde, dass er sich im forum nen anderen namen suchen soll.

ich glaub dass das nicht ernst gemeint ist und wenn doch halt ich die firma für ziemlich dämlich



[addsig]

NoelGallagher
06.07.2005 13:48Supporter

In meinen Augen ist das völliger Quatsch und die haben kein Recht an dem Namen.

Im deutschen Markenregister konnte ich Sickness nicht finden.

Der §12 BGB (Namensrecht) bezieht sich auf Namen von natürlichen (also geborenen) Personen (=Menschen) und juristischen (durch Rechtsakt geschaffene) Personen (typischerweise Unternehmen). Durch den Paragraphen ist der Name vor unbefugter Benutzung geschützt.

Hieße ich z.B. Max Mustermann und irgendjemand, der so nicht heißt, benutzt diesen Namen, so könnte ich gegen diese unbefugte Benutzung vorgehen. Das ist ja auch absolut sinnvoll.

Eine Band ist auch niemals eine juristische Person, sodass das auch ausfällt.

Das Markenrecht ist zwar schärfer aber Sickness ist keine eingetragen Marke.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Ich hatte zwar auch eine juristische Ausbildung aber bin kein Jurist. Vielleicht haben wir ja einen hier unter uns.[addsig]

NoelGallagher
06.07.2005 14:18Supporter

Nein. Ich habe im Markenregister nach Sickness gesucht und nichts gefunden.

Das Markenrecht bezieht sich aber nur auf eingetragene Marken. Ansonsten gilt das Namensrecht aus dem BGB, das hier aber ebenfalls nicht greift so wie ich das einschätze.[addsig]

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