25.10.2004 18:47
hahaha, so viel dazu.
wenisgtens die usa beurteilen die doitschen verhältnisse richtig.
U-S-A! U-S-A! U-S-A!
US-Gericht gesteht angeblichem Opfer rechter Gewalt aus Deutschland Asylrecht zu
Die Bundesregierung hat empört auf ein ungewöhnliches US-Urteil reagiert. Ein amerikanisches Berufungsgericht hatte entschieden, dass eine Deutsch-Afghanin in den USA asylberechtigt sei, weil sie in ihrer Heimat Hamburg permanent rechtem Terror ausgesetzt war. Den Richtern zufolge habe die Frau überzeugend dargelegt, dass die Bundesregierung "unwillig oder unfähig" sei, die "ausländerfeindliche Gewalt zu stoppen". Bundesinnenminister Otto Schily schrieb daraufhin einen Brief an USJustizminister John Ashcroft und fordert, das Urteil dürfe keinen Bestand haben. Schilys Beamte halten die Darstellung der Frau für überzogen, wenn nicht gar für erfunden. Die heute 46-Jährige war Ende der siebziger Jahre nach Deutschland gekommen. Gegenüber den US-Behörden gab sie an, dass sie und ihre Familie über Jahre von Neonazis drangsaliert und attackiert wurden. Die Polizei habe desinteressiert reagiert. Deshalb sei sie 1996 in die USA gegangen. Polizeiliche Unterlagen über die angeblichen Übergriffe liegen den deutschen Behörden nicht vor.
Spiegel-Artikel Nr.1
Schily empört über US-Asyl-Urteil
Otto Schily kämpft derzeit an allen Fronten. Zwar konnte er sich heute die Unterstützung der Briten für seine Asylpläne sichern, über ein US-Urteil ist der Innenminister aber außer sich. Demnach ist eine Deutsch-Afghanin in den USA asylberechtigt, weil sie sich in Hamburg permanent rechtem Terror ausgesetzt sah.
Luxemburg/San Francisco - "Wir sind sehr interessiert an der Art, wie unsere deutschen und italienischen Kollegen an die Sache herangehen", sagte der britische Innenminister David Blunkett heute in Luxemburg vor einem Ratstreffen der europäischen Innen- und Justizminister. Es sei im Interesse der EU-Staaten, Menschenschmuggel und illegaler Einwanderung ein Ende zu bereiten. "Jetzt ist praktisches Handeln nötig", fügte der Labour-Politiker hinzu.
Wichtig sei angesichts der Einwanderung über die neuen Außengrenzen im Osten und über das Mittelmeer eine Zusammenarbeit mit den betroffenen Herkunfts- und Durchreiseländern. Der Umgang der EU mit diesen Drittländern ist ein wesentlicher Teil des so genannten Haager Programms, über das die Minister in Luxemburg beraten. Es soll Richtung und Tempo der gemeinsamen Innen- und Justizpolitik der 25 EU-Staaten in den kommenden fünf Jahren vorgeben.
Zuvor hatte Schily massive Kritik an einem Urteil eines US-Berufungsgerichts geübt, das einer Deutsch-Afghanin Asylrecht einräumte. Einem SPIEGEL-Bericht zufolge stellte sich die Frau als Opfer rechter Gewalt dar. Eine Sprecherin Schilys bezeichnete am Wochenende die Darstellung deutscher Verhältnisse in dem Urteil als "völlig verzerrt". Die Bundesregierung hoffe, dass das Urteil verworfen werde. Schily schrieb aus Sorge um den Ruf Deutschlands einen Beschwerdebrief an US-Justizminister John Ashcroft. Die Sprecherin Schilys sagte, zu internen Briefen äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht. Der SPD-Politiker hofft dem Bericht zufolge nunmehr auf die US-Einwanderungsbehörde, die den Fall erneut beurteilen müsse. Dazu müsse die US-Regierung dem Gericht jedoch beweisen, dass es sich anders als im Urteil formuliert in Deutschland gefahrlos leben lasse. Schily habe dazu "jede erdenkliche" Unterstützung zugesagt, hieß es weiter.
Die heute 46-jährige Frau, deren Name mit Zakia Mashiri angegeben wurde, konnte nach einem Bericht des "San Francisco Chronicle" vom Donnerstag die Richter am Berufungsgericht von San Francisco davon überzeugen, dass die Bundesregierung "mehr unwillig als unfähig" gewesen sei, die "ausländerfeindliche Gewalt" zu stoppen.
Nach ihrer Flucht vor den Sowjets, die 1979 Afghanistan besetzt hatten, sei sie zu ihrem Mann Farid in Hamburg-Bergedorf gezogen, der Afghanistan schon vorher verlassen habe. In Bergedorf hätten sie und ihre beiden in Deutschland geborenen Söhne die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. 17 Jahre nach ihrer Flucht vor den Kommunisten habe sie erneut fliehen müssen, diesmal vor Neonazis.
Todesdrohungen mit neonazistischem Hintergrund
Die Anwältin der Klägerin, die Asyl-Expertin Kathrin Mautino, legte den Berichten zufolge dem Berufungsgericht Zeitungsartikel über neonazistische Umtriebe in Deutschland vor. Das Gericht hielt fest, dass die Familie Gewaltakten mit ausländerfeindlichem und neonazistischem Hintergrund ausgesetzt gewesen sei und dass es schriftliche Todesdrohungen mit den Worten "Heil Hitler" gegeben habe. Über das Asyl für Ehemann Farid Mashiri, der in Deutschland wegen Sozialhilfebetrugs aufgefallen sei, und die beiden Söhne entschieden die US-Behörden noch nicht.
Das Berufungsurteil wurde von der US-Zeitung deswegen als so ungewöhnlich bezeichnet, weil ihm ein Asylfall aus Westeuropa zu Grund gelegen habe. Die Vorinstanz habe noch die Ausweisung der Frau aus den USA angeordnet, weil sie in eine sichere Gegend in Deutschland hätte umziehen können.
Schilys Beamte halten die Darstellung der Frau für überzogen, wenn nicht gar für erfunden, hieß es weiter. Polizeiliche Unterlagen über die angeblichen Übergriffe lägen den deutschen Behörden nicht vor. Allerdings hätten Hamburger Behörden vergangene Woche damit begonnen, die Vorwürfe Mashiris zu prüfen.
Spiegel-Artikel Nr.2