Konzert abgesagt: Rückerstattung der Ticketkosten

eröffnet von Sebastian83 am 12.02.2018 11:42 Uhr
29 Kommentare - zuletzt von Sebastian83

Sebastian83
12.02.2018 11:42

Hallo, ich wollte fragen welche Erfahrung ihr mit der Rückerstattung von Konzerttickets habt wenn das Konzert abgesagt wurde und nicht wiederholt wird.

In meinem Fall soll mir nicht der aufgedruckte Preis (inkl Gebühren) erstatt werden sondern vermutlich der Preis ohne Gebühren. Auf Nachfrage wieso sich der Betrag auf meinem Ticket und der Betrag der mir zurück erstattet werden soll unterscheiden gab man mir folgende Antwort:

Die Leistung des Vorverkaufs wurde durch uns komplett erbracht, weshalb eine Erstattung der Vorverkaufsgebühr leider nicht möglich ist.

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Für mich ist das natürlich auch nicht wirlich nachvollziebar da ich nie eine Auflistung über die Zusammensetzung des Ticketpreises bekommen habe sondern nur den finalen Betrag kenne der auch auf dem Ticket aufgedruckt ist.

Ich dachte eigentlich als ich vor vielen Jahren schon mal ein Ticket zurück geben musste das mir damals auch die Vorverkaufsgebühren erstattet wurde. Deshalb jetzt meine Frage.

7Dup
7Dup
12.02.2018 12:48·  Bearbeitet

Naja, die Gebühren zahlst du ja an den Händler. Darin sind ja meist so spaßige Sachen wie Versand, Versicherung, Bearbeitungsgebühr und Servicegebühr. Diese (teils unsinnigen) Posten haben ja etwas mit dem Händler zu tun, nicht mit der Veranstaltung. Diese Posten sind eigentlich beim Bestell oder Kaufvorgang ausgewiesen. Normalerweise unterscheidet sich der Kaufpreis auch von dem auf dem TIcket aufgedruckten Preis.

Und auf eine Zurückzahlung dieser Posten hast du leider kein Recht, da diese ja auf Leistungen bezogen sind, welche erbracht wurden.

Unterfangen
Unterfangen
12.02.2018 12:52

Wie siehts eigentlich mit einer Ticketversicherung aus? Bekommt man das Geld wieder?

Sebastian83
12.02.2018 14:16


7Dup schrieb:
Naja, die Gebühren zahlst du ja an den Händler. Darin sind ja meist so spaßige Sachen wie Versand, Versicherung, Bearbeitungsgebühr und Servicegebühr. Diese (teils unsinnigen) Posten haben ja etwas mit dem Händler zu tun, nicht mit der Veranstaltung. Diese Posten sind eigentlich beim Bestell oder Kaufvorgang ausgewiesen. Normalerweise unterscheidet sich der Kaufpreis auch von dem auf dem TIcket aufgedruckten Preis.
Und auf eine Zurückzahlung dieser Posten hast du leider kein Recht, da diese ja auf Leistungen bezogen sind, welche erbracht wurden.

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Es ging mir in erster Linie um die Vorverkaufsgebühr die wie ich oben geschrieben habe nicht erstattet werden soll. Diese ist meines Wissens immer bei dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis enthalten. Mir ging es nicht um Versand, Versicherung, Servicegbühren, ... die zusätzlich anfallen.

Bei Konzertabsagen in der Vergangenheit war ich es nicht gewohnt das die Vorverkaufsgebühr nicht ersattet wird. Mir wurde immer der auf dem Ticket aufgedruckte Preis ersattet. Das mir zusätzliche Gebühren die über den aufgedrckten Ticketpreis hinaus anfallen nicht erstattet werden ist mir bekannt.

Ich habe dazu in meinem E-Mail Postfach folgendes Zitat eines anderen Ticketanbieters gefunden zu einer Rückerstattung vor zwei Jahren.

Die Buchungs- und die Vorverkaufsgebühr haben wir zur Gutschrift an Sie angewiesen. Eine Erstattung der Service- und Versandkosten, sowie der Ticketversicherung durch uns ist jedoch leider nicht möglich.

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Der eine Tickethändler erstatte also die Vorverkaufsgebühr und der andere nicht. Wieso ist das so?

rockimpott2012
12.02.2018 14:55·  Bearbeitet

Meiner Ansicht nach müssten die Vorverkaufsgebühren eigentlich auch erstattet werden, da es nicht möglich ist, das Ticket ohne diese zu erwerben. Zwar tritt die Vorverkaufsstelle nur als Vermittler auf - und die Vorverkaufsgebühren stellen eine vom Käufer zu entrichtende Provision dar -, aber es handelt sich dabei doch nicht um eine gesonderte Leistung, sondern sie ist eindeutig mit dem Ticket, also der Beabsichtigten Möglichkeit, die Veranstaltung zu besuchen verbunden. Man zahlt sogar nur einmalig einen Endbetrag, nicht etwa gesondert für die Vermittlung des Tickets.

Somit ergeben Ticketpreis + Vorverkaufsgebühr als Endpreis ja den Wert des letztlich vermittelten Tickets. Daher dürfte mir im Fall der Konzertabsage doch dieser Gegenwert zustehen? Ein Vergleichsbeispiel, wenn auch natürlich weit hergeholt: Wenn ich einem Immobilienmakler 900 Euro Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung zahle, dann aber aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat, nicht einziehen kann, steht mir doch wohl die Rückzahlung der Provision zu. Vielleicht nicht durch den Immobilienmakler, aber hier muss doch sicher auch der Vermieter haften. So denke ich, dass auch ein Konzertveranstalter eigentlich die Vorverkaufsgebühr erstatten muss, wenn es eine Konzertabsage gibt. Dieses Risiko, solche Gebühren, die nicht er, sondern die Vorverkaufsstelle erhalten hat, auch zurückzahlen zu müssen, muss er dann vielleicht durch Versicherungen seinerseits absichern. Oder ist das Blödsinn? Nur so ein Gedankengang...

7Dup
7Dup
12.02.2018 17:50

Das ist richtig. Die reinen Vorverkaufsgebühren welche im Ticketpreis mit drin sind sollten auch mit rückerstattet werden.
Darf man fragen bei wem du die Tickets erstanden hast?

Baltimore
12.02.2018 20:36

Steht bei Tixforgigs aber extra in den AGB:

5.4. Eine Rückerstattung der aus dem Kauf resultierenden Vorverkaufsgebühren ist ausgeschlossen, sofern die Dienstleistung des Vorverkaufs in jedem Falle erbracht wurde. Davon ist auszugehen, wenn der Versand der Tickets - elektronisch oder postalisch- bereits erfolgt ist.

https://www.tixforgigs.com/site/Pages/GeneralTermsAndConditions.aspx

7Dup
7Dup
12.02.2018 22:37

Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.


Sebastian83
13.02.2018 08:30


Baltimore schrieb:
Steht bei Tixforgigs aber extra in den AGB:

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In die AGBs kann man natürlich erstmal alles reinschreiben. Die Frage ist dann nur ob das so rechtens ist. Bei eventim bekam ich bisher immer die VVK Gebühr zurück. Wieso sollten sie mir diese zurück bezahlen wenn sie ihnen zusteht?

Baltimore
13.02.2018 08:51

@MASTEROFDISASTER666 :

Immerhin kein Deppenapostroph. ,-)
Aber hast natürlich recht.

Icon1masterofdisaster666 gefällt das
kato91
13.02.2018 09:15


Sebastian83 schrieb:


Baltimore schrieb:
Steht bei Tixforgigs aber extra in den AGB:

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In die AGBs kann man natürlich erstmal alles reinschreiben. Die Frage ist dann nur ob das so rechtens ist. Bei eventim bekam ich bisher immer die VVK Gebühr zurück. Wieso sollten sie mir diese zurück bezahlen wenn sie ihnen zusteht?


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Eben. Auch wenn Tickets nochmal ein eigenes Verkaufgut sind, Vergleich das Mal mit Saturn. Du kaufst dir da eine DVD für 14,99€. Die Veröffentlichung ist fehlerhaft, das Label, das das Release zu verantworten hat, tauscht nicht aus. Deine DVD ist für die Tonne. Natürlich gehst du zurück zu Saturn und kriegst natürlich 14,99€ zurück und nicht 10,83€, weil der Rest Gewinnspanne ist, über den sich Service etc finanziert.

Diese ganzen Ticketanbieter sind teilweise nichts als richtige Abzockmaschinen. Manchmal hat man ja nicht mal die Alternative. Aber bei einem Verkauf für einen Service zu bezahlen in Form von Verkaufsabwicklung... Was denn da los? Sollte man mal auf die Goldwaage legen, dürfte wie im oben genannten Beispiel halt totaler Quatsch sein, was in den AGBs steht Smiley

masterofdisaster666
13.02.2018 09:21


kato91 schrieb:


Sebastian83 schrieb:


Baltimore schrieb:
Steht bei Tixforgigs aber extra in den AGB:

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In die AGBs kann man natürlich erstmal alles reinschreiben. Die Frage ist dann nur ob das so rechtens ist. Bei eventim bekam ich bisher immer die VVK Gebühr zurück. Wieso sollten sie mir diese zurück bezahlen wenn sie ihnen zusteht?


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was in den AGBs steht Smiley

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AGB, es heißt AGB.

Baltimore
13.02.2018 09:26

Wobei tixforgigs ja immer um einiges billiger ist als Eventim und co. Ist jetzt schon seit Jahren der Online-Tickethändler meines Vertrauens.

In der Rechnung, die man als Anhang bei dem Ticketversand kommt (Invoice) , sind dann übrigens auch die Vorverkaufsgebühren angegeben.

Mal abwarten, ob du auf Anfrage eine Aufschlüsselung der angefallenen Gebühren erhälst.

Sebastian83
13.02.2018 11:36

Eine genaue Aufschlüsselung habe ich auf Nachfrage nicht erhalten. Folgende Antwort bekam ich:

auf deiner Rechnung (online in deinem TfG Account) findest du den Vorverkaufsposten deiner Tix. Es handelt sich um 5,45 €. Dabei sind enhalten: das Erstellen deiner Tickets, Das drucken deiner Tickets, das Versenden deiner Tickets, die Rückabwicklung der Abgesagten Veranstaltung etc. pp.. Für alle Kosten die bei uns anfallen erheben wir nur unsere prozentuale Vorverkaufsgebühr, keine Versandkosten extra.
Wenn dich dies nicht zufrieden stellt, dann wende dich bitte an den Veranstalter. Dieser entscheidet ob wir mit oder ohne VVK-Gebühr erstatten dürfen.

Zitat anzeigen



Soweit ich mich erinnern kann war der Ticketpreis inkl VVK Gebühr. 34,50 Euro (30 Euro Ticketpreis, 4,50 Euro VVK Gebühr). Hinzu kamen noch 0,95 Euro SysTix Gebühr (fällt an wenn man sich das Ticket zuschicken lässt und nicht selbst ausdruckt). Dieses SysTix Gebühr scheint man mit in die VVK Gebühr einzurechnen so das auf dem Ticket 35,45 Euro steht. Wenn man mir diese zusätzlichen 0,95 Euro nicht erstattet, mit denen im Grunde das drucken und versenden abgedeckt ist, könnte ich das nachvollziehen. Bleiben aber immer noch 4,50 Euro. Das erstellen des Tickets sollte eigentlich ein automatischer Prozess im Hintergrund sein der keine großen Kosten verursacht und für die Rückabwicklung muss doch wenn der Veranstalter aufkommen oder sehe ich das falsch?

Teceo
13.02.2018 11:37

Die Frage ist, wem man die VVK Gebühr schuldet. Schuldet man sie dem Veranstalter, ist sie wohl vom Veranstalter (!) zu erstatten. Schuldet man sie der VVK Stelle, ist sie ggf. auch vom Veranstalter zu erstatten. Es stellt sich dann die Frage, ob der Veranstalter die Absage zu vertreten hat. Das ganze hat übrigens auch noch steuerliche Auswirkungen: wird die VVK Gebühr nicht vom Veranstalter erhoben, ist die an den Fiskus zu entrichtende Umsatzsteuer wohk nicht nur 7%, sondern volle 19%.

Teceo
13.02.2018 12:05


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

kato91
13.02.2018 12:43


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

Teceo
13.02.2018 12:50·  Bearbeitet


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

kato91
13.02.2018 12:58


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

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Aber da ist ja das spannende, warum das bei Tickets anders sein sollte aus rechtlicher Sicht. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber wenn man es mal rein logisch betrachtet...

Teceo
13.02.2018 13:07·  Bearbeitet


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

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Aber da ist ja das spannende, warum das bei Tickets anders sein sollte aus rechtlicher Sicht. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber wenn man es mal rein logisch betrachtet...

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Weil (um beim Beispiel zu bleiben) sich jemand entschieden hat, den Kühlschrank an den Händler zu verkaufen und der sich dazu entscheidet den Kühlschrank an den Kunden zu verkaufen und sich der Kunde dazu entscheidet ihn beim Händler zu kaufen

Die VVK Stelle hat idR keine Tickets die sie verkaufen könnten, sondern sie vermitteln nur den Kunden an den veranstalter.

In der Konstellation dürften die Gebühren Teil des dem Veranstalter geschuldeten Eintrittspreises sein.

gregor1
13.02.2018 13:17·  Bearbeitet

Ein Reisebüro tritt ja meist auch nur als Vermittler auf, wenn die Reise ausfällt bekommt man da doch sicher auch den kompletten Betrag erstattet ohne irgendwelche Abzüge.

Wenn ich mir vorstelle das bei einem Festival durchaus 10-20 Euro VVk Gebühren anfallen fände ich das auch nicht gerade toll wenn diese vom Ticketverkäufer einbehalten wird.

kato91
13.02.2018 19:05


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

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Aber da ist ja das spannende, warum das bei Tickets anders sein sollte aus rechtlicher Sicht. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber wenn man es mal rein logisch betrachtet...

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Weil (um beim Beispiel zu bleiben) sich jemand entschieden hat, den Kühlschrank an den Händler zu verkaufen und der sich dazu entscheidet den Kühlschrank an den Kunden zu verkaufen und sich der Kunde dazu entscheidet ihn beim Händler zu kaufen

Die VVK Stelle hat idR keine Tickets die sie verkaufen könnten, sondern sie vermitteln nur den Kunden an den veranstalter.

In der Konstellation dürften die Gebühren Teil des dem Veranstalter geschuldeten Eintrittspreises sein.

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Das sollte man so echt man gerichtlich prüfen eigentlich. Ein Unding wie ich finde. Der Sachverhalt ist ja für den Kunden derselbe.

Nur dass der Supermarkt und Saturn sogar noch auf Vorrat kauft und km Endeffekt bei zu viel bestellten Artikeln drauf sitzen bleibt. Und man als Käufer mehr Rechte hat.

Wird im Ticketverkauf meiner Meinung nach alles geschönt. Nix gegen Gewinnspannen, aber die sollten hinterher nicht einfach frech einbehalten werden.

rockimpott2012
02.03.2018 12:26

Wie sieht es allgemein aus, wenn man Tickets für abgesagte Konzerte zurückgeben will, die man nicht selbst beim Ticketanbieter, sondern z. B. über eBay erworben hat? Kann man das in der Regel oder muss ich die Tickets durch den ursprünglichen Käufer erstatten lassen? Habt ihr da Erfahrungen?

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