GEMA

eröffnet von T1mbo am 25.04.2010 16:17 Uhr
375 Kommentare - zuletzt von Teceo

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tschenneck
28.02.2013 22:03

Man könnte für die ganzen Laptop DJs auch ein Tool entwickeln, was im Hintergrund die gespielten Songs speichert.
Aber 1. bezweifle ich dass die GEMA sowas (in ordentlicher Form) auf die Reihe bekommt und 2. müssten die DJs mitspielen und das zulassen, und dass die von dem ganzen Quark nichts halten, sollte klar sein

Teceo
28.02.2013 22:08


tschenneck schrieb:
Ist ja alles schön und gut, aber warum sollen DJs überhaupt diesen geldgeilen Säcken den Arsch vollpumpen? Ist mir nicht schlüssig, die vorherige Regelung, bei der der Veranstalter zu zahlen hatte, hat ja auch funktioniert.

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Man darf nicht vernachlässigen, dass es ein Eingeständnis der GEMA ist, dass kopierte Musik überhaupt zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden darf. Die könnten genauso gut sagen, kauft euch alle Platten.

Sofern man jetzt kopierte Musik verwendet, fallen jetzt schon für den Veranstalter eine 30% höhere Vergütung an. Oft ist aber der DJ für das gespielte Material verantwortlich. Und wenn er sich die Mucke nur kopiert, dann darf der Club-Betreiber dieses wieder ausbaden.

Auf der einen Seite kommen Beschwerden da ja die Club-Betreiber mehr zahlen sollen und dann kommt mal eine Entlastung für diesen und dann ist das auch nicht recht.


Und für Songs zu zahlen, die man überhaupt nicht spielt, ist meiner Meinung nach einfach unzulässig.
Wenn man diesen Schwachsinn durchziehen will, dann so, dass die Künstler nur für die Songs zahlen, die sie auch wirklich spielen. Sollte technisch machbar sein.

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Wenn er die Songs eh nicht spielt, dann muss er sie ja auch nicht zur öffentlichen Wiedergabe bereithalten. Problem gelöst.

martinzinnecker
28.02.2013 22:11


roxar schrieb:
Sollte sogar wesentlich einfacher machbar sein, indem man "protokollieren" lässt was gespielt wurde...

Aber die GEMA und einfache Lösungen...
Das wird nix

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Das ist ja nicht gewollt, die Einnahmen der GEMA würden ja massiv einbrechen wenn nur noch für die Songs bzw die Zeit in der in der GEMA organisierten Künstler gespielt werden gezahlt würde.

Wenn genau protokolliert werden würde könnte man die Künstler auch gezielt vergüten, alles in allem wäre der Aufwand aber wohl zu groß, nicht jeder DJ nutzt einen PC.

Teceo
28.02.2013 22:11


roxar schrieb:
Sollte sogar wesentlich einfacher machbar sein, indem man "protokollieren" lässt was gespielt wurde...

Aber die GEMA und einfache Lösungen...
Das wird nix

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Die einfachste Lösung wäre für die GEMA Kopien komplett nicht zuzulassen. Dann können sie sich sicher sein, dass die Verwertungsabgabe fließt.

tschenneck
28.02.2013 22:20

Damit kämen sie aber nicht durch, wie mit dieser ganzen Scheiße allgemein. Sie werden nicht jeden DJ kontrollieren können.

Teceo
28.02.2013 22:21


tschenneck schrieb:
Damit kämen sie aber nicht durch, wie mit dieser ganzen Scheiße allgemein. Sie werden nicht jeden DJ kontrollieren können.

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Das können sie ja so oder so nicht, wie auch eben schon für die neue Regelung beschrieben.

Gerry
01.03.2013 10:23

ich hab das so verstanden, dass, wenn ich meine cds auf einen "dj-laptop/festplatte" ziehe, gema-gebühren zahlen darf (obwohl ich ja schon für die cd bezahlt habe?!)

ebenso, wenn ich songs meiner legal erworbener downloads auf eine dj-festplatte "kopiere", dann ebenfalls gema-gebühren?!


also irgendwie ist das ganze in meinen augen nicht nachvollziehbar?!

Teceo
01.03.2013 10:44


Gerry schrieb:
ich hab das so verstanden, dass, wenn ich meine cds auf einen "dj-laptop/festplatte" ziehe, gema-gebühren zahlen darf (obwohl ich ja schon für die cd bezahlt habe?!)

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Das ist soweit korrekt. Die entsprechenden Lizenzgebühren sind für die gekaufte CD(!) bereits bezahlt. Du erwirbst damit kein Vervielfältigungsrecht. Das ist bereits heute so.
Sobald du du eine Kopie zur öffentlichen Wiedergabe erstellst, muss diese lizenziert werden. Auch das ist bereits heute so. (Pauschal 30% Aufschlag)


ebenso, wenn ich songs meiner legal erworbener downloads auf eine dj-festplatte "kopiere", dann ebenfalls gema-gebühren?!

Zitat anzeigen



Auch das ist korrekt. Dabei macht es aber keinen Unterschied ob ich eine CD brenne, eine CD zu MP3 umwandele oder ein MP3 kopiere.

Nur weil das Trägermedium digital ist, bedeutet das nicht, dass man damit umgehen kann wie man es gerne hätte, nur weil ein kopieren technisch leicht möglich ist.

Wenn man eine Software kauft und diese auf mehreren Computern installiert, kann man ja auch nicht damit argumentieren, dass man ja eine CD oder Download dafür erworben hat. (Unter der Voraussetzung, dass die Lizenz dieses nicht gestattet)

Gerry
01.03.2013 15:19

aber wenn jetzt ich dj wäre. ich würde mit allen songs gleich verfahren. egal ob ich sie privat oder "beruflich" verwende.

ich nehm ja meine eigenen cds oder mp3s zum "auftritt"? und nehm da keine kopien oder so?

Teceo
01.03.2013 15:24


Gerry schrieb:
aber wenn jetzt ich dj wäre. ich würde mit allen songs gleich verfahren. egal ob ich sie privat oder "beruflich" verwende.

ich nehm ja meine eigenen cds oder mp3s zum "auftritt"? und nehm da keine kopien oder so?

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Sofern das keine "Kopien" sind (also eine Original CD oder auch das ursprünglich erworbene MP3), sind die Lizenzkosten für die Vervielfältigung(!) bereits abgegolten. Es ist dann egal ob die Werke privat oder zur öffentlichen Wiedergabe eingesetzt werden.

Die hier besprochene Thematik findet dann (auch wenn das hier anders behauptet worden ist) keine Anwendung.

Gerry
01.03.2013 15:31

aber zum thema vervielfältigung.

ich kauf mir eine cd. die will ich auf meinem ipod haben. ich ripp die cd und landet anschließend als mp3 auf dem computer?! was ist damit, wenn ich sie auf den mp3-player ziehe?

anschließend kann ich sie ja "rein zufällig" bei nem dj-set verwenden?!

da wird dich "privat" anders verfahren. es sind doch kopien zwischen engen freunden oder familie "erlaubt"? irgendwie habe ich da die letzten jahre mal was gelesen.



edit: und warum eigentlich nur djs? was ist mit den show- und coverbands, die auf volksfesten usw. auftreten? wieso muss da die band nicht auch dafür zahlen? ein dj aber schon?

Teceo
01.03.2013 15:39


Gerry schrieb:
aber zum thema vervielfältigung.

ich kauf mir eine cd. die will ich auf meinem ipod haben. ich ripp die cd und landet anschließend als mp3 auf dem computer?! was ist damit, wenn ich sie auf den mp3-player ziehe?

Zitat anzeigen



Solange sie nur auf dem Computer liegt und nicht zur öffentlichen Wiedergabe bereitgehalten wird, muss die Kopie nicht lizenziert werden. Wenn sie sie aber öffentlich wiedergeben soll und ich zu diesem Zweck die Kopie anfertige, muss sie lizenziert werden.

Nutze ich aber die Kopie für mich privat und die gekaufte CD zum auflegen, muss nicht neu lizenziert werden.


anschließend kann ich sie ja "rein zufällig" bei nem dj-set verwenden?!

Zitat anzeigen



Auch wenn man eine Kopie "zufällig" verwendet, findet eine öffentliche Wiedergabe statt. Also muss sie lizenziert werden.


da wird dich "privat" anders verfahren. es sind doch kopien zwischen engen freunden oder familie "erlaubt"? irgendwie habe ich da die letzten jahre mal was gelesen.

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Ja, es gibt die Privatkopie für den privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Die Abgabe für diese Vervielfältigungen wird über die Leermedienabgabe abgegolten. D.H. wenn du Rohlinge, Festplatten etc. kaufst, dann bekommt die GEMA bzw. GVL einen Teil von dem dir bezahlten Kaufpreis.

Teceo
01.03.2013 15:51


Gerry schrieb:

edit: und warum eigentlich nur djs? was ist mit den show- und coverbands, die auf volksfesten usw. auftreten? wieso muss da die band nicht auch dafür zahlen? ein dj aber schon?

Zitat anzeigen



Um das zu beantworten müsste man genauer auf die Unterschiede zwischen dem klassischen Urheberrecht und den Leistungsschutzrechten insbesondere den Zweitverwertungsrechten trennen.

Es findet da ein Unterschied zwischen dem Urheber (also dem Komponisten, Texter etc) und den ausübenden Künstlern (Interpreten) statt.

Die Show- und Coverbands nutzen das Werk des Urhebers und die DJs greifen zusätzlich auf die ausübenden Künstler zurück. Das Urheber und Künstler die gleiche Person seien können, macht da keinen Unterschied.

Und natürlich betrifft das hier nur Vervielfältigungen, nicht die die öffentliche Wiedergabe ansich.

Angel_of_Death
01.03.2013 16:08

Wo ist denn aber der unterschied, ob ich nen song jetzt von der cd abspiele oder ob ich den von ner selbst gekauften cd rippe und dann per laptop abspiele? Die logik erschliesst sich mir einfach nicht.

Teceo
01.03.2013 16:21


Angel_of_Death schrieb:
Wo ist denn aber der unterschied, ob ich nen song jetzt von der cd abspiele oder ob ich den von ner selbst gekauften cd rippe und dann per laptop abspiele? Die logik erschliesst sich mir einfach nicht.

Zitat anzeigen



Es geht nicht um das Abspielen, sondern um die Vervielfältigung.
Das sind zwei paar Schuhe. Und das gibt es schon sehr sehr lange.

Für das Abspielen an sich macht es keinen Unterschied in der Bemessung. Auch bei dem jetzt schon geltenden "Laptopaufschlag" wird ja die Vervielfältigungshandlung abgegolten.

Angel_of_Death
01.03.2013 16:45

das ist es ja, was mich stört...warum muss ich dafür nochmal extra bezahlen? das macht einfach keinen sinn

Teceo
01.03.2013 16:56


Angel_of_Death schrieb:
das ist es ja, was mich stört...warum muss ich dafür nochmal extra bezahlen? das macht einfach keinen sinn

Zitat anzeigen



Du gehst also auch zu deinem Plattenhändler deiner Wahl und kaufst dort die Special-Edition des Albums X (mit 12 Songs) von Band Y, welches 4 Songs mehr erhält, als die normale Edition, welche du schon besitzt. Beim Bezahlen sagst du dann, dass du nur 1/4 des Preises (+ Materialkosten für CD und Booklet) bezahlen wirst, da du ja schon für 3/4 der Songs bezahlt hast.

Bei einem Downloadshop würden selbst die Materialkosten wegfallen, da die Grenzkosten bei digitalen Gütern ja quasi gleich Null sind.

Das würde mir auch nicht so ganz einleuchten.

Und ja ich weiß, das ist jetzt sehr extrem.

Angel_of_Death
01.03.2013 18:06

ja, das ist extrem und auch was komplett anderes...ich digitalisiere die cd ja dann eigentlich hauptsächlich, um sie besser transportieren zu können. ich erstehe ja nicht nochmal ein komplett neues produkt...abgesehen davon sind bei vielen platten (also vinyl) mittlerweile downloadcodes dabei, um sich das album digital nochmal runterzuladen. müsste man nach der regelung ja auch nochmal extra zahlen, oder?

Teceo
01.03.2013 18:14


Angel_of_Death schrieb:
ja, das ist extrem und auch was komplett anderes...

Zitat anzeigen



Komplett anders? Nein. Es findet bei beiden eine Vervielfältigung statt. Die Songs sind ja in der Regel die Gleichen. Da macht es ja keinen Unterschied von welcher Platte du ihn dir anhörst. Aus deinen Boxen kommt immer das Gleiche.


ich digitalisiere die cd ja dann eigentlich hauptsächlich, um sie besser transportieren zu können.

Zitat anzeigen



Aber dann würdest du ja doch sogar aus der Kopie einen Vorteil ziehen.
Und wenn dir der Transport wichtig ist, kannst du ja gleich eine digitale Version erwerben.


ich erstehe ja nicht nochmal ein komplett neues produkt...abgesehen davon sind bei vielen platten (also vinyl) mittlerweile downloadcodes dabei, um sich das album digital nochmal runterzuladen. müsste man nach der regelung ja auch nochmal extra zahlen, oder?

Zitat anzeigen



Nein, die sind wohl idR schon lizenziert.

Angel_of_Death
01.03.2013 18:18

ich gebs auf, gegen bürokratendeutsch kommt man mit gesundem menschenverstand nicht an

Christian
Christian
17.05.2013 13:46Admin

GEMA versus YouTube's Top 1000
In Germany, however over 60% of the 1000 most popular videos are not available, because YouTube assumes that the music rights are "maybe" owned by the music collecting society GEMA.

Zitat anzeigen


via opendatacity.de

martinzinnecker
17.05.2013 13:56


Christian schrieb:

GEMA versus YouTube's Top 1000
In Germany, however over 60% of the 1000 most popular videos are not available, because YouTube assumes that the music rights are "maybe" owned by the music collecting society GEMA.

Zitat anzeigen


via opendatacity.de

Zitat anzeigen



All Videos blocked in Germany: 61,5%
Actual rights violations: 8,4%

seems legit!

Teceo
17.05.2013 14:24


Christian schrieb:

GEMA versus YouTube's Top 1000
In Germany, however over 60% of the 1000 most popular videos are not available, because YouTube assumes that the music rights are "maybe" owned by the music collecting society GEMA.

Zitat anzeigen


via opendatacity.de

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Man kann ja von der GEMA halten was man will (und hier gehen ja die Meinungen auseinander), aber dafür dass Youtube mehr Videos sperrt als sie eigentlich müssten, kann die GEMA nun wirklich nichts.

martinzinnecker
17.05.2013 14:29

Achso, Youtube sperrt erstmal ohne die tatsächliche Situation zu kennen?
Damit schneiden die sich doch ins eigene Fleisch.

Allgemein sollten da alle beteiligten anders agieren, es sollten doch Lösungen möglich sein, z.b. werbefinanziert oder ein Schutz davor, dass die Lieder direkt auf der Festplatte gespeichert werden können.

Es muss doch im Sinne der Plattenfirmen und Künstler sein, dass die Lieder zu Werbezwecken dort gehört werden können.

counterdog
17.05.2013 14:32


Teceo schrieb:


Christian schrieb:

GEMA versus YouTube's Top 1000
In Germany, however over 60% of the 1000 most popular videos are not available, because YouTube assumes that the music rights are "maybe" owned by the music collecting society GEMA.

Zitat anzeigen


via opendatacity.de

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Man kann ja von der GEMA halten was man will (und hier gehen ja die Meinungen auseinander), aber dafür dass Youtube mehr Videos sperrt als sie eigentlich müssten, kann die GEMA nun wirklich nichts.

Zitat anzeigen



Ja und was ist, wenn die GEMA durch das Gericht recht bekommt?

Nehmen wir das mal an, die GEMA ist für mich kein "Unternehmen" das mal ein Auge zudrückt, sondern eher mehr will und dann für die Jahre etc. auch Geld haben will.
Ich würde an der Stelle von YT nicht anders handeln.

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