Provider dürfen keine IPs mehr speichern

eröffnet von svenf am 07.11.2006 20:26 Uhr
9 Kommentare - zuletzt von Henning

svenf
07.11.2006 20:26

T-Online darf keine IPs mehr speichern
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von T-Online abgewiesen: der Provider ist verpflichtet, IPs von Flatratekunden nach Verbindungsende zu löschen. Die Klage Holger Voss' gegen den Provider hatte die Löschung seiner Logs zur Folge - nun kann es ihm jeder T-Online-Flatratekunde nachmachen. Eine Musterklage wurde vorbereitet, die man im Fall der erfolglosen Löschaufforderung bei T-Online einreichen kann.

Der Klage Voss' entsprach das LG Darmstadt: speichert der Provider weiterhin seine Verbindungsdaten, hätten 100.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft gedroht. Dieses wie auch alle folgenden Urteile gelten nur für Voss - T-Online verlor die Berufung und mußte nun auch die Zurückweisung der Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Wer T-Online die Speicherung seiner Verbindungsdaten untersagen will, kann dies nun schriftlich bei T-Online verlangen. Der Provider loggt IPs von Flatratekunden in der Regel für 80 Tage, zu Abrechnungszwecken ist dies jedoch nicht notwendig.

Kommt T-Online der Forderung nicht nach, kann beim Landgericht Darmstadt Klage eingereicht werden. Der Jurist Patrick Breyer hat dafür eine Musterklage verfasst. Im Wiki von daten-speicherung.de wird die Klageschrift gegebenenfalls weiterentwickelt und angepasst.

Nach Ansicht Voss' ist das Urteil auch auf andere Tarife und Provider übertragbar:

Zitat:
HR

"Die Pflicht zur Löschung von IP-Adressen gilt nicht nur in flat-Tarifen, sondern in allen Tarifen. Sie gilt ebenfalls für andere Zugangsprovider als T-Online. Alle Betroffenen können also klagen."
HR

Als nächstes Ziel sind bereits Webseitenbetreiber ausgemacht: auch für sie sei nach Ansicht von daten-speicherung.de das Loggen vonAdressen der Besucher unzulässig.

Zitat:
HR
"Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach demklaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig."
HR

[addsig]

svenf
07.11.2006 21:13

Zitat:
HR


Untersagung der Speicherung meiner Verbindungsdaten


Entgegen den §§ 96, 97 TKG speichert ihr Unternehmen die mir zugewiesenen IP-Adressen und das Übertragungsvolumen über einen Zeitraum von 80 Tagen nach Rechnungsversand, obwohl die Höhe des zu entrichtenden Entgelts nicht von der IP-Adresse oder dem Übertragungsvolumen abhängt. Eine Speicherung meiner dynamischen IP-Adressen zu Zwecken des Entgeltnachweises ist weder geeignet noch erforderlich und damit unzulässig. Auch die Störungsbeseitigung oder Datensicherheit nach § 9 BDSG rechtfertige keine generalpräventive Pauschalspeicherung meiner dynamischen IP-Adressen.
Hiermit fordere ich Sie auf, die Speicherung meiner Verbindungsdaten innerhalb der nächsten 2 Wochen einzustellen.
HR

Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich das dahin schicke, per E-Mail über einen von den Chtatypen da oder als Brief, aber dafür bin ich denke ich mal zu faul. Smiley

[addsig]

svenf
07.11.2006 21:30

Richtig, das ist der Nachteil, ich weiß noch nicht ob man das bestätigt bekommt, aber ich denke nicht. Auf jedenfall dürfen sie mit den Daten absolut nichts machen und sie dürfen auch nirgends mehr erscheinen![addsig]

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