07.10.2014 21:04
Eben.
Laut Versammlungsstättenverordnung hat man z.B. auch einen halben Quadratmeter Platz-Anspruch bei Stehplätzen. Wer aber schonmal im ersten Wellenbrecher beim Headliner gestanden hat, weiß, dass sowas nur Durchschnittswerte sind. Realwerte sehen anders aus.