21.11.2017 14:14· Bearbeitet
Lieber Patrick,
Den AGBs ist der Park- und Campingordnung (http://www.rock-am-ring.com/agb) folgendes zu entnehmen:
" 3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die bauartbedingt über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht verfügen und von Inhabern von Caravan Camping-Tickets und Caravan-Plaketten in den gesondert ausgewiesenen Caravan Camping-Bereichen werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten."
Das Befahren der Flächen mit schwereren Fahrzeugen kann ggfls. wetterbedingt eingeschränkt sein und erfolgt auf eigenes. In der Regel sind die Flächen aber dafür geeignet.
Außerdem ist folgende Info aus den AGBs nicht unwichtig:
" 8. Zulässige Stellfläche pro Person
Die zulässige Stellfläche pro Person auf Campingflächen der Kategorien General Camping, Green Camping und Rock-n-Roll-Camping beträgt maximal 6 m², also z.B. 2m x 3m. Ein (1) Pavillon der maximalen Größe von 3m x 3m ist bei Gruppen bis zu 10 Personen zulässig. In den Caravan Camping-Bereichen ist das Aufstellen von maximal einem (1) zusätzlichen Vor- oder Zusatzzelt oder Pavillon je Fahrzeug und Plakette direkt neben dem Fahrzeug zulässig."
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Freundliche Grüße
Das Serviceteam von Rock am Ring
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Marten Pauls Beratung GmbH & Co. KG
Kampstraße 4
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Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 21. November 2017 09:54
An: Festival
Betreff: WG: Caraven Rock am Ring 2018
Gesendet: Montag, 20. November 2017 16:59
An: [email protected]
Betreff: Caraven Rock am Ring 2018
Hallo,
ich würde dieses Jahr gerne zum ersten Mal Rock am Ring besuchen.
Mich interessiert ob es möglich ist mit einem knapp 7 Tonnen und 8m langen Wohnmobil auf die Caravanplätze zu kommen. Ich konnte leider nichts in den AGB?s oder Infos finden.
So. Geht anscheinend klar