Internetforen haften auch ohne Kenntnis für Beiträge im Forum

eröffnet von NoelGallagher am 05.12.2005 16:56 Uhr
17 Kommentare - zuletzt von Steifi

NoelGallagher
05.12.2005 16:56Supporter

Das ist wirklich krass und betrifft auch Ringrocker:

Zitat:
HR


Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)
HR

Das bedeutet, dass für Rechtsvergehen nicht nur der jeweilige Verfasser in einem Forum gerade stehen muss sondern auch die Forenbetreiber. Beispiel: Im "Lustiges"-Fred wird ein Bild gepostet, auf dem ein Urheberrecht besteht. Dann kann der Besitzer des Urheberrechts Schadenersatz vom Betreiber von Ringrocker verlangen. Ebenso kann Ringrocker dann belangt werden, wenn Songtexte in Signaturen verwendet werden - das Urteil schlug ja auch hohe Wellen.

Ein krasser Schlag gegen Meinungsfreiheit in Foren und etwas, das die Existenz vieler Foren bedrohen dürfte. Bei einigen Branchen sind Abmahnungen ja mittlerweile zu einem lukrativen Geschäft geworden. Ich denke hier insbesondere an die Musik- und Filmindustrie, um die sich ja ein Großteil dieses Forums dreht. Dass hierfür jetzt die Forenbetreiber haften sollen, ist wirklich krass.

madsteven
05.12.2005 17:23

Wie das in der Realität aussehen soll, würde mich dann schon interessieren. Denn die ganzen Postings müssten ja nicht nur gelesen werden, sondern jemand muss ja auch die Entscheidung fällen, inwieweit ein Beitrag irgendwelche Rechte verletzt. Dazu gehört dann schon umfangreiches juristisches Fachwissen. Soll etwa jeder Forenbetreiber gleich einen Anwalt dafür einstellen ???
Smiley
Aber wie so oft wurde einfach ein Urteil gefällt, ohne darüber nachzudenken, wie sich das in der Praxis umsetzen lässt. Traurig aber wahr ...

NoelGallagher
05.12.2005 17:27Supporter

Zitat:
HR


madsteven schrieb:
Wie das in der Realität aussehen soll, würde mich dann schon interessieren. Denn die ganzen Postings müssten ja nicht nur gelesen werden, sondern jemand muss ja auch die Entscheidung fällen, inwieweit ein Beitrag irgendwelche Rechte verletzt. Dazu gehört dann schon umfangreiches juristisches Fachwissen. Soll etwa jeder Forenbetreiber gleich einen Anwalt dafür einstellen ???
HR

Tja, so hätte das Gericht das wohl am liebsten. Smiley[addsig]


05.12.2005 17:46

was für eine penner mäßige entscheidung mal wieder...
das ist ja wieder ein beispiel für unsere großartige justiz hier zu lande

stoph
05.12.2005 17:48

Nach der Neufassung des § 11 Teledienstgesetz (TDG) haftet der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht, wenn er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat. Wird er jedoch über rechtswidrige Beiträge informiert oder erlangt er auf sonstige Weise Kenntnis davon, so muss er die fraglichen Inhalte unverzüglich löschen bzw. sperren. Bei rechtswidrigen oder beleidigenden Beiträgen muss der Forumsbetreiber insoweit sein „virtuelles Hausrecht“ zwingend ausüben. Von dieser Verpflichtung kann sich der Forumbetreiber im übrigen nicht befreien, indem er z.B. einen allgemeinen Haftungsausschluss in seinen Disclaimer schreibt oder sich pauschal von den Inhalten distanziert. Eine solche Regelung ist unwirksam

In diesem Zusammenhang stellt sich des weiteren die Frage, ob der Betreiber eines Forums ständig den Inhalt der fremden Beiträge kontrollieren muss. Eine generelle Überwachungspflicht des Forumbetreiber sieht der Gesetzeswortlaut nicht vor. Deswegen lehnt mittlerweile auch die Mehrzahl der Gerichte eine ständige Kontrollpflicht eines Forumbetreibers ab.

Gleichwohl gibt es zahlreiche Gerichte, die von einem Betreiber eines Forums oder Gästebuches für eine Haftungsfreistellung verlangen, dass die Einträge mindestens einmal pro Woche auf rechtswidrige Inhalte überprüft werden. Diese Ansicht wird mit dem Argument vertreten, dass der Betreiber eines Forums quasi die „Gefahrenquelle“ für die Beleidigungen oder sonstigen rechtswidrigen Beiträge geschaffen habe und deswegen auch für „Ordnung“ in seinem Forum sorgen müsse. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht bisher noch aus.

Fazit: Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht oder gesperrt hat. Der Betreiber des Forums sollte sich aber der rechtlichen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere sollte er mit Rücksicht auf die unsichere Rechtsprechung mindestens einmal pro Woche die Beiträge auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen. Ansonsten droht ihm die Gefahr, dass er wegen rechtswidriger oder strafbarer Äußerungen in seinem Forum abgemahnt wird und hierbei die eventuell anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen hat.

NoelGallagher
05.12.2005 18:10Supporter

Zitat:
HR


Urteil verlangt Posting-Kontrolle

Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag könnte gewaltige Auswirkungen haben. In einem Rechtsstreit, der von dem dubiosen Münchner Geschäftsmann Mario Dolzer ausgeht, wurde zunächst erfolgreich eine Einstweilige Verfügung beantragt. Mit dieser Verfügung wurde es Heise untersagt "Forumsbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgefordert wird, durch massenhafte Downloads des Programms 'k.exe' den Server-Betrieb der Antragstellerin zu stören" (vgl. Archiv). Wie schon in dem Archiv-Beitrag beschrieben, macht es der Wortlaut der Verfügung aber im Grunde genommen notwendig, alle Foren-Beiträge vor der Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen dieser Art zu überprüfen. Daher legte Heise auch Widerspruch gegen die Verfügung ein, unterlag aber damit nach eigener Darstellung am vergangen Freitag in Hamburg. Nun kündigt der Verlag zwar weitere Rechtsmittel an. Doch zunächst einmal bedeutet das Urteil ein weiteres Sicherheitsrisiko für jeden Foren-Betreiber. Denn nun muss jeder Anbieter befürchten, dass die Entfernung strafwürdiger Inhalte nach Kenntnisnahme keinen ausreichenden Schutz mehr vor rechtlicher Verfolgung darstellt. Zumindest in Hamburg hält man es für notwendig, die Postings schon vor der Veröffentlichung zu prüfen. Das hat Auswirkungen auf die Welt der Foren und Blogs, aber auch auf die Welt anderer interaktiver und kooperativer Projekte. Wie will beispielsweise Wikipedia Deutschland jetzt noch Einträge über Personen der Zeitgeschichte einpflegen, wenn diese nicht zuvor geprüft werden?
HR

Quelle [addsig]

Droogandleader
05.12.2005 18:28

Noch ein Grund mehr auf Juristen drauzukloppen !
Smiley

da kann man echt nur noch sauer werden ... was sich da alles "rechtens" nennt - unglaublich !

NoelGallagher
06.12.2005 15:34Supporter

Zitat:
HR


Betreiber haften für Forumsbeiträge

Von Richard Meusers

Auf die Betreiber von Internetforen und Chats kommen möglicherweise schwere Zeiten zu: Das Hamburger Landgericht weist ihnen die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer zu. Das Urteil erging gegen den IT-Informationsdienst Heise Online.

In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören". Das Hamburger Landgericht bestätigte dies jetzt in seinem Urteil (Az. 324 O 721/05). Auslöser war ein im Heise-Forum veröffentlichtes Skript gewesen, das geeignet sei, "den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden".

Obwohl die beanstandeten Beiträge umgehend entfernt wurden, verlangte Universal Boards eine Unterlassungserklärung, was der Heise Zeitschriften Verlag abgelehnt hatte. Die Weigerung wurde damit begründet, der Verlag müsse "seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln".

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", zitiert Heise seinen Hausjustiziar Joerg Heidrich.

Davon wären sämtliche Nutzungsarten betroffen, die Raum für persönliche Kommentare zur Verfügung stellen, von Foren über Chats bis hin zu Weblogs.

Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beurteilt das Hamburger Urteil äußerst kritisch. Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus, aber zumindest könne man den auf Heise Online veröffentlichten Inhalten entnehmen, dass das Urteil in diametralem Gegensatz zum Paraggraf 11 des Teledienstgesetzes stehe. "Solche Fälle regelt das Gesetz eindeutig", so der Anwalt.

"Es gibt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers. Das Hamburger Urteil hätte de facto eine vorauseilende Zensur für jeden einzelnen Forenbeitrag zur Folge, was bei mehreren Tausend Einträgen pro Tag wie im Fall von Heise online auf eine veritable Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Privatzensoren und Anwälte hinausliefe."

In Vetters Lawblog fragt ein Kommentator: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"

So bleibt, neben der Erwartung der schriftlichen Urteilsbegründung nur die Hoffnung auf die nächste Instanz. Es ist nach Auffassung von Experten nicht auszuschließen, dass der Fall am Ende zur letztinstanzlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.

Besondere Pikanterie erhält die Sache auch den anwaltlichen Vertreter von Universal Boards: Es handelt sich um den Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der sich in Internet-Branchenkreisen eines recht zweifelhaften Ansehens erfreut. Noch im September vergangenen Jahres wurde der Jurist im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Vertriebs von Raubkopien vorübergehend wegen Verdunkelungsgefahr in Haft genommen.
HR

Quelle [addsig]

NoelGallagher
06.12.2005 23:07Supporter

Zitat:
HR


Netzfremde Richter

Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte die Nutzung des Internets in Deutschland nachhaltig bremsen: Ihr zufolge müssen die Betreiber von Websites jeden Beitrag eines Besucher vor Veröffentlichung prüfen. Ein Kommentar

Von Gero von Randow

Unterhalb dieses Texts wie auch unter fast allen anderen Artikeln auf ZEIT online können Sie Kommentare verfassen und lesen. Ist es damit bald vorbei? Nach Angaben von Heise online hat das Landgericht Hamburg am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Nachrichtenportal die Verantwortung für Beiträge seiner Benutzer auch dann aufbürdet, wenn deren Inhalte den Betreibern unbekannt sind. Sollte die Entscheidung der Hamburger Richter, die im Netz bereits heftig diskutiert wird, rechtlichen Bestand haben, dann könnte sie die Nutzung des Internets in Deutschland, insbesondere die Entwicklung des Onlinejournalismus, nachhaltig bremsen.

Anlass für den Beschluss des LG Hamburg waren Forenbeiträge, in denen dazu aufgerufen wurde, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Darin sah das Gericht vollkommen zu Recht einen strafbaren Aufruf zu verbotenen Handlungen. Den Richtern genügte es jedoch nicht, dass die Redaktion von Heise online diese Beiträge sofort gelöscht hatte, nachdem sie von ihnen informiert worden war. Vielmehr sei es dem Verlag zuzumuten, hieß es in der mündlichen Begründung, alle von den Usern hinterlassenen Texte vor ihrer Veröffentlichung automatisch oder manuell zu prüfen.

Das ist blanker Unsinn. Gut 200.000 Beiträge landen Monat für Monat in den Kommentarspalten von Heise online. Ihre manuelle Prüfung ist reine Utopie, und von der maschinellen Kontrolle ist die Technik immer noch weit entfernt – was noch keine Aussage darüber enthält, ob das eine oder das andere überhaupt wünschenswert wäre. Doch unabhängig davon ist der Richterbeschluss schon wegen seiner zu befürchtenden Wirkungen unglücklich: Sollte er die Rechtslage wiedergeben, dann müssten Foren und Weblogs, Nachrichten- und Meinungsportale und überhaupt alle Plattformen der Öffentlichkeit im Netz einer Vorzensur unterworfen - oder eben zugesperrt werden. Die praktische Folge wäre Letzteres. Der freien Meinungsäußerung käme ein wichtiges, weltweit sich rasant verbreitendes Medium abhanden, und der Internetwirtschaft zerbrächen etliche Geschäftsmodelle (Rezensionen bei Amazon, Nutzer-Communities und vieles mehr).

Und weil das dermaßen auf der Hand liegt, stellt sich die Frage, wie um alles in der Welt die Hamburger Entscheidung zustande kommen konnte. Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, kann da nur spekuliert werden. Naheliegend ist der Gedanke, dass die Richter einer falschen Analogie gefolgt sind. In Frage kommt die Vorstellung, eine Website sei so etwas Ähnliches wie ein Druckerzeugnis, über dessen Inhalte der Verleger in der Tat die Kontrolle hat. Ist sie aber nicht; vergleichen lässt sich eine Website eher mit einem Gebäude. Wer es errichtet, muss eine Hausordnung aufstellen und Methoden einführen, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren – das indessen ist stets nur post factum möglich und setzt, da es sich um Tausende, Hunderttausende oder mehr Besucher handeln kann, die tätige Mithilfe der User voraus. So halten wir es auch auf ZEIT online; neben den Kommentaren steht der Satz: „ Wir prüfen regelmäßig, ob sich beleidigende, strafbare oder obszöne Kommentare auf ZEIT online befinden und beseitigen sie unverzüglich. Sollten Sie einen solchen Kommentar entdecken, dann schreiben Sie uns bitte unter [email protected]".

Insofern verfängt leider auch das Argument der Kritiker nicht, die dem Landgericht eine Regel aus dem Teledienstegesetz entgegenhalten. Sie verlangt von Internet-Providern, dass sie strafbare Inhalte abklemmen, sobald sie von ihnen erfahren. Veröffentlichungsformen wie Weblogs, Foren oder Nachrichtenwebsites unterscheiden sich von den Diensteanbietern indessen dadurch, dass sie Redaktionen haben. Für ihre Arbeit existieren noch keine einschlägigen Gesetzesnormen. Richtern ist daher, zumal ein so hohes Gut wie die Meinungsfreiheit in Rede steht, zur Vorsicht und Umsicht zu raten. In Hamburg haben sie es daran mangeln lassen.
HR

Zeit.de

Und mal zur Info. Mario Dolzer, der das Verfahren eingeleitet hat, ist jemand, der mit Dialern sein Geld verdient. Das ist unter anderem eine seiner Seiten. Universal-boards.de (dieses Programm natürlich auf gar keinen Fall herunterladen), Meldung bei Heise dazu - die Kommentarsektion ist mittlerweile geschlossen.[addsig]

NoelGallagher
06.05.2007 23:03Supporter

Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

(...)Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.(...)

Für die Störereigenschaft reiche bereits das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus. Nicht erforderlich sei, dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten stehe oder sie gar verfasst habe. Auch komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle. (...)

Heise.de

Was für ein realitätsfremdes Urteil mal wieder des Landgerichts Hamburgs. Man muss sich das mal ausmalen. Mit diesem Urteil ist es JEDEM möglich, den Betreiber eines x-beliebigen Forums in Schwierigkeiten zu bringen. Einfach anmelden, zu einer Straftat aufrufen und fertig.

Unglaublich. Smiley[addsig]

YourHeartShallBurn
06.05.2007 23:06

sowas kann auch nur in deutschland umgesetzt werden....was für ein schwachsinn ist das denn bitte?
was können denn bitte die betreiber eines forums dafür,wenn irgendein idiot meint schwachsinn in der welt verbreiten zu müssen?
versteh da einer die welt nochSmiley

Steifi
06.05.2007 23:18

die seite von dem typen is mittlerweile down. der hat wohl hass auf sich gezogen. ^^[addsig]

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