Rock am Ring 2016: Ticketrückerstattung

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2016 (u.a. mit Black Sabbath, Red Hot Chili Peppers, Volbeat)

eröffnet von MatschManiac am 11.06.2016 13:41 Uhr
515 Kommentare - zuletzt von MuffPotter87

gloesingerMagnetPullNightmare119BrodelGinKöniginYvi0815
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roxar
roxar
01.07.2016 15:10·  Bearbeitet

Und auch für den Fall, dass man Rechnungen + Bändchen verlangt: Es gibt es sicherlich viele (vermutlich sogar sehr viel mehr) Leute, die die Rechnungen schon lange entsorgt haben. Insofern kann man genau das selbe Argument gegen dein Argument vorbringen.

Egal wie man erstattet, es wird immer einen Teil geben, der (durch eigenes Zutun) die "Kriterien" nicht erfüllt.

Zudem ist es doch auch bei Konzerten ganz normal, dass gegen Vorlage des Tickets zurückerstattet wird, oder?

Kaan
Kaan
01.07.2016 15:24AdminSupporter

Die wohl einfachste Lösung wäre es, den Käufern bei Eventim, rockamring.de, etc. direkt das Geld auf das bei Zahlung genutzte Konto zurück zu überweisen. Das könnten MLK/Eventim sehr schnell umsetzen ohne den Aufwand zu betreiben, den das nun macht. Der Haken dabei: dann würden nur die Ursprungskäufer das Geld erhalten. Damit sind dann aber diejenigen, die ihre Karten bei Schwarzmarkthändlern, auf Facebook, sonstwo gekauft haben die Gelackmeierten.

Indem man nun den Aufwand betreibt hat man sich schon für eine möglichst faire Lösung für die tatsächlichen Besucher entschieden.

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masterofdisaster666
01.07.2016 16:03

Wer Rechnungen entsorgt hat Buchhaltung nie geliebt!

blubb0r
01.07.2016 16:57


Jax_Harkness schrieb:


blubb0r schrieb:


styx90126 schrieb:
Ich habe mein 2003er Orignalticket noch wo Linkin Park nicht aufgetreten sind- ich bin am überlegen das zu schicken. Die merken das vielleicht nicht (-:

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Ich meins von 2010 ("Wolfmother").

@Domme95:
Wenn du dein Ticket nicht schützt (siehe AGB), dann bist du halt "selbst schuld" - es ist neunmal einfach so.
Wenn du auf ein Konzert gehst, passt du doch auch auf, dass dem ticket am Weg nix passiert, egal wie das Wetter ist.

Zitat anzeigen


Schlechter Vergleich. Auf dem Weg zum Festival hat man ja auch auf sein Ticket aufgepasst. Bis man dafür am Eingang das Bändchen bekommen hat. Dann hat das Ticket seine Schuldigkeit getan. Es ist absurd, dass man es jetzt für die Erstattung reicht und MLK dürfte es sehr wohl bewusst sein, dass etliche Tausend ihr Ticket entweder an der Bändchenabgabe weggeworfen haben oder es durchs Unwetter zerstört wurde. Und die ganzen Aussagen hier bezüglich des Schützens widersprechen sich. Den einen wird vorgeworfen, dass sie es nicht im Zelt ließen, weils im Bereich vor den Bühnen leicht kaputt gehen (bei mir selbst ist es in der Jackentasche durchweicht, obwohl es eine Regenjacke war), den anderen dass sie es im Zelt gelassen wurde, da das Zelt voll Wasser lief. Man konnte nicht zu hundert Prozent drauf aufpassen, außer man hat es eingeschweißt. Wiederrum unverantwortlich vom Veranstalter, das Ticket zu fordern.

Zu guter Letzt zur häufig genannten Argumentation mit den Schwarzmarktverkäufern: Es kann nicht sein, dass man vom berechtigten Anspruch etlicher ehrlicher Festivalbesucher absieht, nur damit einige wenige nicht nochmal extra kassieren. Und das könnte man durch Rechnung + Bändchen immer noch gewährleisten. Die Rechnung ist sowieso die einzig bindende Kaufbestätigung.

Zitat anzeigen


" Bis man dafür am Eingang das Bändchen bekommen hat. Dann hat das Ticket seine Schuldigkeit getan."

Das ist halt einfach Quatsch. Siehe AGB.

XaGo
01.07.2016 19:13

Sorry Leute aber ist nicht jeder von euch mindestens zwei mal zum Auto gelaufen?!
Mein Ticket lag das ganze Festival über im Handschuhfach...

so where s the problem??

Ich kann verstehen wenn Tickets im Unwetter abhanden gekommen sind und möchte die betroffenen Festivalbesucher hier nicht angreifen, jedoch bin ich von Grund auf der Typ, der sich alles so einfach wie möglich macht.
Die einfachste Option sein Festivalticket zu lagern ist es im Auto zu lassen...
Ich Frage mich manchmal, warum sich viele Menschen das Leben schwieriger machen wie es sowieso schon ist...

SaThan
01.07.2016 19:16

Es gibt auch Leute, die gebracht worden sind Smiley
Aber im Prinzip bin ich da ganz bei dir. Wenn man das Ticket trocken/weitestgehend unbeschädigt haben will, dann geht das auch irgendwie.

hOttO
hOttO
04.07.2016 12:09·  Bearbeitet

Hier sind auch noch Tipps der Verbraucherzentrale, auch für diejenigen, deren Tickets abhandengekommen sind.

Ich hab auch noch folgendes auf das Formular geschrieben:
Dringende Bitte!
Bitte schicken Sie mir die Originaltickets im beiliegenden Freiumschlag zurück.
Zur Sicherstellung, dass die Tickets nicht nochmal eingereicht werden, können Sie die ja lochen oder eine Kerbe reinschneiden.
Danke


Vielleicht klappts ja.

masterofdisaster666
04.07.2016 12:17·  Bearbeitet

Wir meinen: Auch andere, eindeutige Nachweise sollte der Veranstalter akzeptieren, wenn kein Risiko eines Missbrauchs vorliegt ? etwa eine Rechnung mit aufgedruckter Ticketnummer.

Zitat anzeigen



Einer reicht das ticket ein, der nächste die Rechnung mit Ticketnummer.

MLK müsste so ja jedes Ticket und jede Rechnung prüfen ob bereits das jeweilig andere eingereicht wurde...

hOttO
hOttO
04.07.2016 13:05

Es gibt ja eine Frist zur Einreichung bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin bearbeitet man erstmal nur die Einsendungen mit Originaltickets. Erst danach kümmert man sich um die, die nur noch die Rechnung haben. Voraussetzung ist natürlich, dass es bei MLK/Eventim eine Datenbank mit einer Verknüpfung zwischen Rechnungsnummer und Ticketnummer gibt.

Michel666
04.07.2016 17:08

Ich habe da mal ne ganz Banale Frage: Kann ich an ein Postfach ein Einschreiben mit Rückschein schicken?
Nicht das der Brief verloren geht...Smiley

Herrschaftzeiten
04.07.2016 18:02


masterofdisaster666 schrieb:

Wir meinen: Auch andere, eindeutige Nachweise sollte der Veranstalter akzeptieren, wenn kein Risiko eines Missbrauchs vorliegt ? etwa eine Rechnung mit aufgedruckter Ticketnummer.

Zitat anzeigen



Einer reicht das ticket ein, der nächste die Rechnung mit Ticketnummer.

MLK müsste so ja jedes Ticket und jede Rechnung prüfen ob bereits das jeweilig andere eingereicht wurde...

Zitat anzeigen


genau. und in anbetracht der summen um die es geht ist das auch nicht zu viel verlangt.

Meisti
04.07.2016 22:44Supporter

Habe jetzt nicht gerade alles durchgelesen und nur den Anfang mitgekriegt. Kann man nun den Bändel oder sonst was einschicken oder nur das Originale Ticket? Wäre froh um eine Antwort Smiley

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hOttO
hOttO
04.07.2016 23:34

http://www.rock-am-ring.com/2016/news/teilrueckerstattungsprozess-rar-2016

Roggan29
Roggan29
05.07.2016 16:42


Michel666 schrieb:
Ich habe da mal ne ganz Banale Frage: Kann ich an ein Postfach ein Einschreiben mit Rückschein schicken?
Nicht das der Brief verloren geht...Smiley

Zitat anzeigen



Warum nicht einfach als Einwurfeinschreiben?
Das ist erstens günstiger und zweitens rechtssicherer. Weil das kann der Empfänger nicht ablehnen, Bei Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger theoretisch die Annahme verweigern. Eine Empfangsbestätigung hast du in beiden fällen.

hOttO
hOttO
05.07.2016 20:42·  Bearbeitet

Oder man könnte das Ganze auch als Einwurfeinschreiben schicken...
Smiley
... nichts für ungut, hatte ich aber gestern schon gepostet, wenn Du hochscrollst, nur vier Beiträge vor Deinem... Smiley

Außerdem, mal im Ernst: warum sollte Lieberberg zur Einsendung der Tickets auffordern und dann die Annahme verweigern??? Smiley

Die sinnvollere Argumentation lautet so:
CTS Eventim gibt eine Postfachadresse zur Einsendung der Tickets an. Da die meisten Postfächer viel zu klein sind um jemanden aufzunehmen, der evtl. eintreffende Einschreiben annehmen (oder auch ablehnen) könnte, sollte man auch keine Einschreiben die einer Unterschrift bedürfen an ein Postfach schicken. Auf der Seite der Deutschen Post erfährt man dann, dass es dafür sogenannte Einwurfeinschreiben gibt, bei denen dokumentiert wird, dass das die entsprechende Sendung ordnungsgemäß zugestellt wurde. (Anmerkung: ein normales Einschreiben an ein Postfach geht auch, ist aber in der Regel überflüssig und erhöht nur unnötig den Aufwand für den Empfänger.)

Bitte nicht persönlich nehmen, aber ich find es ziemlich nervig, wenn immer wieder Diskussionen unnötig aufgebläht werden durch Eventualitäten, die zwar noch keiner bedacht hat, die aber trotzdem vollkommen unwahrscheinlich sind. Was wäre denn gewesen, wenn vorletztes Jahr Aliens am Ring gelandet wären und die hätten mir nach dem Rea Garvey Konzert voll auf die Hose gekotzt - welche Schadensersatzansprüche hätte ich gehabt, an wen hätte ich mich wenden müssen, was wäre, wenn die auf dem Melmac mein Einschreiben nicht angenommen hätten,....

...Fragen über Fragen
Smiley
- und irgendwo fällt die berühmte Schippe oder der Sack Reis um...

Roggan29
Roggan29
06.07.2016 08:53·  Bearbeitet

Ich sagte ja auch theoretisch verweigern Smiley
Das sollte eigentlich kein Anreiz für eine neue Diskussion werden, da es in diesem Fall eh nicht passieren wird, aber ich wollte damit auf die allgemeine Lage bei Einschreiben (mit Rückschein) eingehen und wieso Einwurfeinschreiben generell immer die bessere Wahl sind.

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Chazy89
07.07.2016 13:58


Meisti schrieb:
Habe jetzt nicht gerade alles durchgelesen und nur den Anfang mitgekriegt. Kann man nun den Bändel oder sonst was einschicken oder nur das Originale Ticket? Wäre froh um eine Antwort Smiley

Zitat anzeigen


Jemand aus der Facebook-Gruppe hat dazu Antwort von Eventim bekommen:

Trotz Originalrechnung von Eventim und dem Angebot das Wristband einzureichen, muss ich alle Leute enttäuschen, die ihre Originaltickets im Unwetter verloren haben. Hier die Mail von Eventim:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern es sehr, dass einige Festivalbesucher Ihre Original-Tickets offensichtlich nicht mehr vorliegen haben. Jedoch ist die vom Veranstalter angebotene Teilrückerstattung des Ticketpreises tatsächlich ausschließlich nach Vorlage der Originalkarten möglich, da nur so eine eindeutige Identifikation und Zuordnung der Erstattungsberechtigung möglich ist.

Der Veranstalter hatte im Vorfeld mehrere Möglichkeiten der Legitimation einer Erstattungsberechtigung geprüft. Dabei wurde schnell deutlich, dass die Vorlage der Originaltickets unumgänglich ist:
Auf Bestellbestätigungen oder Rechnungen beispielweise, sind in der Regel mehrere Tickets für ein Konzert aufgeführt. Die Tickets sind dann zum Beispiel weitergegeben, verschenkt oder weiterverkauft worden. Da Tickets Inhaberwertpapiere sind, ist immer die Person berechtigt, eine Erstattung zu erhalten, die das Ticket besitzt, also physisch in den Händen hält. Zudem sind Bestellbestätigungen sehr leicht kopierbar.

Wenn nun eine Person eine Rechnung oder Bestellbestätigung bei uns einsendet und wir ihm die Teilerstattung des Veranstalters gewähren, laufen wir Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt eines der Tickets, die zu o.g. Bestellbestätigung/Rechnung gehören, bei uns eingesendet wird. Der Karteninhaber, der rechtlich gesehen erstattungsberechtigt wäre, könnte nun keine Auszahlung mehr erhalten, da sein Ticket bereits ?entwertet? wurde.

Ähnlich verhält es sich mit Festivalbändern, die im Gegensatz zu Tickets über keine Sicherheitsmerkmale, wie z.B. Nummerierungen oder Hologramme, verfügen.
Potenziell könnten die Festivalbänder leicht dupliziert und an nicht erstattungsberechtigte Personen weitergegeben werden, wodurch vielen Fans, die ?Rock am Ring 2016? tatsächlich besuchten, ggf. die Chance genommen wird, ihre Teilrückerstattung zu erhalten.

Die Vorlage der Originalkarten ist darüberhinaus auch versicherungstechnisch erforderlich. Jede einzelne Erstattung muss zweifelsfrei nachvollzogen werden können.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen diesbezüglich keine andere Rückmeldung geben können, bitten jedoch um Ihr Verständnis.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne an unser ?Rock am Ring?- Team wenden. Dieses erreichen Sie per Mail unter folgender Mail- Adresse: [email protected]

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Icon4Schmiddieund anderen gefällt das

07.07.2016 14:05

Hätte ich nicht gedacht, dass ich Eventim mal loben werde.

Das ist ein gutes und begründetes Statement zur Situation und m.E. definitiv nachvollziehbar.

weatherman
07.07.2016 14:29

Wäre ich betroffener, würde ich freundlich antworten, dass ich diese Mitteilung "leider nicht Aktzeptieren" kann und mich zunächst an die Verbraucherzentrale wenden. Ich glaube nicht, dass vor Gericht diese Begründung bestand hätte, wenn ich entsprechende Beweise liefern kann, dass ich eine Karte gekauft und bezahlt habe und auch auf dem Festival war (z. B. Zeugenaussagen, Bilder usw.). Dann müsste MLK ja erstmal beweisen, dass ich nicht dort war.
Das werden aber die wenigsten machen und so hat sich diese "Sparmaßnahme" schon wieder gelohnt.

Icon1roxar gefällt das

07.07.2016 14:35

Nach den AGBs ist neben dem Bändchen auch immer die Karte mitzuführen. Für mich nochmal ein klarer Punkt pro Original-Ticket.
Natürlich ärgerlich für diejenigen, die ihr Ticket nicht mehr haben. Das würde mich auch ärgern. Aber praktikabel finde ich andere Vorgehensweisen (Rechnungen, Wristbands usw.) auch nicht. Da ist die Gefahr definitiv gegeben, doppelt und dreifach die Erstattung anzufordern. Von daher gebe ich MLK / Eventim hier 100% recht.

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