Rock am Ring 2016: Ticketrückerstattung

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2016 (u.a. mit Black Sabbath, Red Hot Chili Peppers, Volbeat)

eröffnet von MatschManiac am 11.06.2016 13:41 Uhr
515 Kommentare - zuletzt von MuffPotter87


Yvi0815 und weitere Nutzer sprechen darüber

515 Kommentare
« Seite 8 von 21 »
TerraX
17.06.2016 11:48

Wenn ich Karten für ein Konzert gekauft habe und das findet nicht statt, ist es doch auch selbstverständlich, dass die Tickets zurückerstattet werden oder wenn gleich ganze Tourneen abgesagt werden... Gleiches wenn ich ein Bahnticket kaufe und der Zug ausfällt (weil Blitz in Oberleitung eingeschlagen whatever - kann die Bahn auch nix für) - kriege ich auch das Geld für das Ticket wieder.

Warum sollte ein großer kommerzieller Festivalveranstalter hier anders behandelt werden? Wir reden hier immerhin von ca. 50% Ausfall der Bands inkl. einem großen Headliner. Hinzu kommt, das RaR preislich (zumindest in DE) in der Oberliga spielt (im Vergleich zu kleineren und Non-Profit-Festivals) und sich dieses Jahr so einige (zum Teil wiederholt) organisatorische Patzer erlaubt hat. Ich denke gerade letzterer Umstand befeuert zusätzlich die Motivation, sich zumindest einen Teil des Ticketpreises zurückzuholen.

Insofern teile ich die Ansicht von StonedHammer und 7Dup aus "Kundensicht" nicht. Die meisten größeren Festivals heutzutage sind hochgradig kommerzielle Hochglanz-Unterhaltungsprodukte. Romantische Verklärungen sind daher, IMHO, fehl am Platz. Ich sehe auch nicht das Risiko einer Kettenreaktion bei kleinen, Nischen- und NonProfit-Festivals - die haben eh ein anderes Klientel.

1JestersTear gefällt das
StonedHammer
StonedHammer
17.06.2016 11:52Admin


JestersTear schrieb:


fcfreak91 schrieb:
Jeder der es auf dem Schwarzmarkt gekauft ist auch selber schuld wenn er kein Geld zurück bekommt. Zumindest sehe ich das so.

Zitat anzeigen


Das ist nicht mein Punkt. Genauso ist jeder der sein Ticket in den Matsch geworfen hat selber Schuld. Aber bei der Rechnungsmethode wird der Schwarzhändler praktisch "belohnt" und bei der Ticketmethode nicht. Darum geht's mir.

Zitat anzeigen



dito, jeder der sein ticket verkauft hat, vorallem über wert, hat doch nicht das recht jetzt noch kohle zurück zu verlangen?! warum auch, er war doch garnicht vor ort, sondern der jenige der es ticket abgekauft hat, hat den ausfall erleben müssen, also wenn sollte er entschädigt werden! (natürlich völlig egal, wieviel er mehr fürs ticket gezahlt hat) und eigentlich gehören auch leute dazu die nicht mal angereist sind! bändchen und ticket vorlegen sollte da als richtwert zählen, wenn schon geld zurück verlangt werden kann.

2LukeReloadedund anderen gefällt das
KleineJule
17.06.2016 11:53

wer ein ticket weg wirft, hat festivals nie geliebt

weatherman
17.06.2016 11:57

Grundsätzlich gilt ja im deutschen Zivilrecht der Grundsatz: Wer etwas haben will, muss die Beweise beibringen.
Die können hier natürlich sehr unterschiedlich aussehen. Einfach zu sagen: wir akzeptieren nur diese Form, wird da nicht so einfach gehen.
Ich denke aber, dass es rechtlich nicht möglich ist, einen "Schwarzmarkthändler" der Kaufbelege über zehn Tickets vorlegen kann einfach von einer Rückerstattung auszuschließen.
Genauso sehe ich keinen Grund wieseo nicht z. B. die "Zeugenaussage" des Mitarbeiters des Ticketshops als Beweis für den Kauf zählen sollte. Im Computer-System muss ja auch nachvollziehbar sein, dass zu dem Zeitpunkt eine Karte ausgedruckt wurde.

3schlafmuetzeund anderen gefällt das
7Dup
7Dup
17.06.2016 12:41


TerraX schrieb:
Wenn ich Karten für ein Konzert gekauft habe und das findet nicht statt, ist es doch auch selbstverständlich, dass die Tickets zurückerstattet werden oder wenn gleich ganze Tourneen abgesagt werden... Gleiches wenn ich ein Bahnticket kaufe und der Zug ausfällt (weil Blitz in Oberleitung eingeschlagen whatever - kann die Bahn auch nix für) - kriege ich auch das Geld für das Ticket wieder.

Zitat anzeigen



Wie gesagt, Festivals und Open Air Veranstaltungen haben das in großen Teilen in ihren AGBs anders geregelt und sich damit anders abgesichert.
Natürlich ist die Frage ob das in Ordnung ist. Das ist ja auch durchaus eine berechtigte Frage. Nur, wie ich schon mehrfach schrieb, sollte es nichtig sein, wird das Auswirkungen auf andere Veranstaltungen haben. Weil einfach dieser Punkt der Absicherung, gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, weg fällt.
Ich möchte ein paar Beispiele bringen.

Wacken:

8.2. Das Wacken Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wacken Open Air sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Wacken Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Zitat anzeigen



Weltcup Skispringen in Titisee - Neustadt

b) Es besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung am Veranstaltungstage, insbesondere nicht im Falle widriger Wetterbedingungen (z.B. Wind, starker Schneefall, Nebel oder Regen).

Zitat anzeigen



Agratamagatha

- Eine Zurücknahme der Eintrittskarte ist nur bei vorheriger Absage der Veranstaltung möglich.
Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Unwetter etc.), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden kann.

Zitat anzeigen



Das könnte ich noch lange so weiterführen. Es hätte also Auswirkungen auf viele, sehr viele Veranstalter. Dazu zählen sogar Freilufttheater und Co.


TerraX schrieb:
Warum sollte ein großer kommerzieller Festivalveranstalter hier anders behandelt werden? Wir reden hier immerhin von ca. 50% Ausfall der Bands inkl. einem großen Headliner. Hinzu kommt, das RaR preislich (zumindest in DE) in der Oberliga spielt (im Vergleich zu kleineren und Non-Profit-Festivals) und sich dieses Jahr so einige (zum Teil wiederholt) organisatorische Patzer erlaubt hat. Ich denke gerade letzterer Umstand befeuert zusätzlich die Motivation, sich zumindest einen Teil des Ticketpreises zurückzuholen.

Zitat anzeigen



Zuerst einmal wird in Deutschland zum Glück ohne Ansehen der Person geurteilt. Da ist es erst mal egal ob der Veranstalter der "reiche" Marek Lieberberg ist oder die Jungs und Mädels von Septré e.V die das Schulfrei Festival organisieren.

Es geht auch nicht um eine anders Behandlung. Es geht nur im bisher bestehende Regelungen.


TerraX schrieb:
Insofern teile ich die Ansicht von StonedHammer und 7Dup aus "Kundensicht" nicht. Die meisten größeren Festivals heutzutage sind hochgradig kommerzielle Hochglanz-Unterhaltungsprodukte. Romantische Verklärungen sind daher, IMHO, fehl am Platz. Ich sehe auch nicht das Risiko einer Kettenreaktion bei kleinen, Nischen- und NonProfit-Festivals - die haben eh ein anderes Klientel.

Zitat anzeigen



Musst du auch nicht teilen. Deswegen dürfen wir sie ja trotzdem vertreten und erklären

Die Kettenreaktion ist durchaus da. Wie ich oben schon schrieb, fallen die bisherigen Absicherungen in den AGBs ggf weg. Und da selbst mittlerweile auf den Nischenfestivals die Touris rumrennen bist du auch da nicht vor "Trittbrettfahrern" sichern.
Der nächste Schritt ist dann, dass man beim Kauf einer Karte eine Unterlassungserklärung unterschreiben darf.

Wie schon oft gesagt, ich spreche keinem das Recht auf eine Rückerstattung ab.
Die mag auch jedem irgendwo zustehen, aber a)nicht in dem Rahmen den hier diese komische Gruppe aufruft und b)in Abwägung aller rechtlichen Gegebenheiten.


2JestersTearund anderen gefällt das
StonedHammer
StonedHammer
17.06.2016 13:08Admin

Dito!

klar MLK, FKP, ICS kann man von mir aus (zu recht) verklagen, die haben garantiert genug Kohle um so was mal auszugleichen, allerdings kann es auch gut passieren das man (jenachdem ob man Rückerstattung als VA dann selber tragen muss oder nicht) die Eintrittspreise nächstes Jahr aus "Kostengründen" mal eben deutlich höher als üblich ansteigen. Lustig, wenn man dann das erstattete Geld nächstes Jahr schon wieder drauf zahlen müsste

Und dann kommt noch die Sache wa kommt wirklich bei raus, wenn es nur noch mit Verklagen geht? Siehe wieder Loveparat, die wirklich Schuldigen sind doch fast alle frei gesprochen wurden. Die übertriebenden Auflagen müssen denoch alle anderenVeranstalter ausbaden..

Andere werden die Zeche dafür zahlen und vermutlich in Zukunft sogar auch der Kunde selbst oder nicht?

Aber wie gesagt, erstmal muss sich MLk dazu äußern und ich hoffe es gibt eine gute Lösung für alle und vorallem den RaR-Fan ansich!

TerraX
17.06.2016 13:59

Sicherlich sind die 66% etwas hochgegriffen aber bei solchen Verhandlungen geht es doch eh zu wie auf einem Basar. Wenn man sich letztlich auf 30% einigt, wäre das für mich auch okay.

Wenn der Veranstalter dann für nächstes Jahr ein ordentliches Lineup sowie verbessertes Park-/Campingkonzept vorlegt, denke ich gern nochmal drüber nach doch wieder hinzufahren. Aber Vertrauensvorschuss aka "Rabatte" für nächstes Jahr? Nope!

Schauen wir mal, wann und wie sich MLK dazu äußert ....

otto4
17.06.2016 14:34

Bin mir ziemlich sicher, dass es entweder aus einen 4 Tag hinausläuft, (Do 5 Bands auf 1 Bühne) oder auf einen Rabatt auf Tickets für das nächste Jahr.

2JestersTearund anderen gefällt das
dropkick42
17.06.2016 14:42


KleineJule schrieb:
wer ein ticket weg wirft, hat festivals nie geliebt

Zitat anzeigen



Wie mich meine Mitcamper ausgelacht haben als ich mein Ticket ausm Müllsack gefischt hab weil's jemand weggeschmissen hat. Nunja, wer zuletzt lacht...

parmenides
18.06.2016 20:33

Ich hoffe mal, dass noch niemand das erwähnt hat, aber bei den Tickets (ich nehme jetzt RnR als Beispiel) steht, dass diese inkl. 100Euro für Camping und Parken, und 10 Euro Müllpfand sind.
Insofern bleiben (Camping war schließlich bis Sonntag möglich, damit wurde diese Leistung erfüllt...) noch 110 Euro übrig, und davon gibts dann vermutlich die Hälfte, weil etwa die Hälfte der Bands gespielt hat. Daher wirds wohl auf 50-60 Euro hinauslaufen.

Reifi
18.06.2016 20:38


parmenides schrieb:
Ich hoffe mal, dass noch niemand das erwähnt hat, aber bei den Tickets (ich nehme jetzt RnR als Beispiel) steht, dass diese inkl. 100Euro für Camping und Parken, und 10 Euro Müllpfand sind.
Insofern bleiben (Camping war schließlich bis Sonntag möglich, damit wurde diese Leistung erfüllt...) noch 110 Euro übrig, und davon gibts dann vermutlich die Hälfte, weil etwa die Hälfte der Bands gespielt hat. Daher wirds wohl auf 50-60 Euro hinauslaufen.

Zitat anzeigen



Auf meinem RnR-Ticket steht inkl. 50€ für Camping/Parken und 10€ Müllpfand - würde mich wundern, wenn es da solche Unterschiede gäbe

3roxarund anderen gefällt das
JestersTear
JestersTear
18.06.2016 20:58Supporter

Bei mir sinds normal: 172, 50€
Inklusive 10€ Müllpfand und 50€ Campen

Camping wäre ansonsten bis Montag 12 Uhr gewesen und es war nur bis Sonntag. Nimmt man da jetzt Donnerstag bis Montag Campen hat man 10 € pro Tag und somit würde man davon 10 € erstattet bekommen.
Für die Bands hätte ich demnach 112, 50 € gezahlt. Wenn man dann bedenkt, dass ca die Hälfte gespielt hat aber insbesondere am Samstag die hochpreisigeren Acts aufgetreten sind, kann man denk ich realistisch etwas mehr als 1/3 der Bandpreise erstattet bekommen, was dann ca 40 € sind.
Gesamt also 50 € erstattet. Mal sehen obs so kommen wird, aber bei weniger oder einem anderen Ausgleich beschwere ich mich auch nicht.
Mir persönlich ist auch wichtiger als die Höhe der Erstattung, dass es nächstes Jahr wieder in Mendig sein wird

parmenides
18.06.2016 21:26

Naja, bei Rock n Roll kostete das Camping halt offiziell 50 Euro mehr...
In Punkto Campingdauer wird man sich denk ich mal damit herausreden, dass das Festival (offiziell) vom 3. bis 5. Mai geht, Donnerstag und Montag könnten dann als eine Art Bonusleistung des VAs deklariert werden...
Was die Hochkaräter am Samstag und somit nur 1/3 betrifft, wirst du vermutlich Recht haben

JestersTear
JestersTear
18.06.2016 22:01Supporter

Ist ja auch die Frage was die Leute zurückbekommen die bei einer späteren Preisstufe gekauft haben. Ob die auch mehr zurück bekommen oder alle dasselbe erstattet bekommen.

1roxar gefällt das
schlafmuetze
schlafmuetze
18.06.2016 22:33

die ganzen Berechnungen werden ja immer komplizierter hier 😅
Kann man denn überhaupt die Anzahl der Bands voll zählen? Wenn auf drei Bühnen parallel gespielt wird, kann man ja auch eigentlich nur eine vollständig verpasst haben... Also ist dann doch 1/3 deutlich zu hoch gegriffen
(Kaum schreib ich das, weil das Spiel so langweilig ist, gibt's Elfmeter)

1GraveDog gefällt das
schlafmuetze
schlafmuetze
18.06.2016 22:40

Menno, wollte doch noch mehr Berechnungen lesen u du spielst nicht mit

Campi1995
18.06.2016 23:26

Gibt's hier eigentlich auch nen konkreten Post mit Infos? sehe ja nur Diskussion hier..

Chazy89
19.06.2016 09:46

Aktualisierung in der FB-Gruppe:

Liebe ‪#‎RaR2016‬-refund Community,

wir verfolgen aufmerksam die Diskussionen in der Gruppe und wollen zu ein paar „Brennpunkten“ euch unsere Sichtweise mitteilen.

Änderungsvorschläge Musterformular:
Teilweise wird geäußert, das Musterformular soll überarbeitet werden. Das Musterformular ist in enger Zusammenarbeit mit Volljuristen entstanden, denen aufgrund ihrer Qualifikation die Beurteilung der Rechtslage vorbehalten sein sollte. Alle von euch bisher aufgeworfenen Fragen (und noch viele mehr) haben wir bereits unter vielfältigen Blickwinkeln diskutiert. Das Musterformular ist das Ergebnis dieser Arbeit. Wir sollten daher auf den bei der Entstehung des Formulars eingeholten Rechtsrat vertrauen und stehen deshalb einer Modifikation durch Dritte, die juristisch nicht hinreichend qualifiziert sind, kritisch gegenüber. Wir denken, dass es sinnvoller für alle ist, in juristischer Hinsicht auf den Rat von Fachleuten zu vertrauen. Für Kritik sind wir natürlich offen. Um aber die anderen Gruppenmitglieder nicht mit eurem „juristischen“ Bauchgefühl zu verunsichern, wäre es vielleicht jedoch zweckmäßiger, mit etwaigen Änderungsvorschlägen oder Fragen zunächst an die Administratoren in einer PN heranzutreten, damit das auf dieser Ebene unter Hinzuziehung juristischer Fachkenntnisse abgeklärt werden kann.

Freischaltung Musterformular:
Manche haben in der Gruppe nach einer Freischaltung des Musterformulars gefragt, um individuelle Änderungen vorzunehmen. Dies haben wir aus zwei Gründen gerade nicht gemacht.
Zum einen zeigen wir uns als Administratoren dieser Gruppe durch die Verwendung der Kopfzeile nach außen erstmal verantwortlich für den Inhalt. Wenn nun durch jemanden fehlerhafte und für uns nicht tragbare Änderungen in das Schreiben eingearbeitet werden, wollen wir uns in diesem Fall dafür nicht öffentlich verantwortlich zeigen, da dies dann nicht mehr dem von uns durch Juristen überprüften Vorgehen entspricht. Deshalb müssen wir uns absichern, dass wir uns im Nachhinein nur für unser Vorgehen rechtfertigen müssen, nicht für mögliche Fehler Dritter, von denen wir keine Kenntnis haben konnten. Vor der Gefahr der Verschlimmbesserung sei in diesem Zusammenhang nochmal gewarnt.Insoweit benutzt bitte - wenn ihr denkt, euer abweichendes Vorgehen sei in eurem speziellen Fall unabdingbar - ein durch euch eigenhändig erstelltes Formular. Gerne dürft ihr dabei unser Musterformular als Grundlage heranziehen. Bitte habt für diese Einschränkung der Verfügbarkeit des Musteranschreibens Verständnis.
Zum anderen würde das Ziel, gemeinsam und einheitlich an den Veranstalter heranzutreten, konterkariert werden. Unseres Erachtens ist gerade die Verwendung eines einheitlichen Aufforderungsschreibens das Gebot der Stunde, um zu verdeutlichen, dass wir uns zusammen organisiert haben!
In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf den Bericht bei „DASDING“ (vgl. http://www.dasding.de/…/nid=…/did=1137152/14n1wyh/index.html) hingewiesen, indem genau zu diesem - von uns gewählten - Vorgehen geraten wird („DASDING“ ist übrigens offizieller Partner von RaR). Nicht unerwähnt sollte aus gegebenen Anlass bleiben, dass sich in diesem Artikel auch für eine Rückerstattung in Höhe von 66 % ausgesprochen wird! 😉

Müllpfand:
Mitunter wurde das den Müllpfand betreffende Feld im Musterformular dahingehend kritisiert, dass es nicht stimme, es sei unmöglich gewesen das Müllpfand einzulösen. Diese Aussage basiert wohl auf einem Missverständnis. Das Feld „Müllpfand“ betrifft nicht alle, sondern nur diejenigen, die ihn nicht einlösen konnten. Nach den uns zugesendeten Erfahrungsberichten gab es hierfür unterschiedliche Gründe. Daher sollen diejenigen, die ihn einlösen wollten, aber nicht konnten, dem Veranstalter mitteilen, woran dies gescheitert ist. Der Müllpfand musste in jedem Fall separat berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass diejenigen, die ihn einlösen konnten, nicht über die Teilrückerstattung diesen anteilig noch einmal erhalten.

Aktuelle Berichterstattung:
Nach der aktuellen Berichterstattung können wir mit einer Reaktion des Veranstalters zum Monatsende rechnen. Auch unter Berücksichtigung der medialen Ankündigung sollten wir nicht von dem ursprünglichen Zeitplan abweichen. Wenn es tatsächlich schneller gehen sollte, nehmen wir das natürlich wohlwollend zur Kenntnis.

Euch weiterhin ein schönes Wochenende.

Euer #RaR2016-refund Team

Zitat anzeigen

1hOttO gefällt das
Sempiternal
19.06.2016 21:00

In der Juristerei ist logischen denken (man mag es kaum glauben) von Vorteil .

Was benötige ich, wenn ich etwas Gekauftes zurückgeben will, bzw. eine Teilerstattung in Geld möchte? Nur die Ware oder vielleicht auch die Rechnung?

Wie einige darauf kommen, das man gegen das Vorzeigen eines Festivalbändchens eine Erstattung verlangen kann, lässt mich schon stark zweifeln. Bei einem Ticket ist es ja noch OK im ersten Moment darüber nachzudenken. Aber mal kurz eine Minute über alles nachgedacht und dann kommt man doch auch ohne fremde Hilfe drauf, dass man keine Erstattung bekommt, weil man irgendein zerknülltes Ticket vorlegt.

Eine Erstattung gibt es wie in allen anderen Fällen auch, gegen den Kaufnachweis. Das ist weder das Bändchen, noch das Ticket. Der Kaufnachweis ist die Rechnung. Wenn es der Verkäufer streng nimmt, ist sogar nur derjenige berechtigt, dessen Name als Rechnungsempfänger aufgeführt ist. Da man über die Weiterverkäufe allerdings bescheid weiß, wird man da wohl Kulanz zeigen (müssen).

Natürlich ist das doof, wenn ich mein Ticket nicht über den offiziellen Weg gekauft habe. Natürlich stehe ich beim Kauf aus zweiter Hand oft ohne Rechnung da. Und ja, es ist echt unfair, dass ein Verkäufer von mir 180€ bekommt und sich nun auch noch über die Rechnung Geld zurück holen kann. Das ist aber doch nicht zu Lasten von RaR .
Das ist persönliches Pech, zum Teil auch Dummheit, sich ein Ticket ohne Rechnung bei einer Privatperson zu kaufen.

Klar kommt jetzt das Argument: "Ja das macht doch jeder so, keiner lässt sich doch die Rechnung geben!" Ja klar, und jeder der es so macht hat halt Pech gehabt. So einfach ist es. Ein Verschulden Seitens des Veranstalters für private Verkaufs- Tausch- oder Kaufgeschäfte gibt's stand heute noch nicht und wird es auch in Zukunft nicht geben.

Vielleicht lernen einige daraus und kaufen ihr Ticket entweder über die offiziellen Stellen (deshalb werden die übrigens auch so genannt...OFFIZIELL, mit Rechnung und Sicherheit u.s.w.) oder, wenn es denn Gebraucht 10€ billiger ist, dann mit Rechnung.

Aber naja, wer weiterhin glaubt, er schickt sein RaR-Bändchen zum Marek und bekommt dann Geld zurück...viel Erfolg oder besser Glück. Noch besser sind diejenigen, die keine Rechnung haben, die Karte verloren haben und angeblich das Bändchen aus Wut weggeworfen haben. Bekommen die auch ihr Geld zurück?

JestersTear
JestersTear
19.06.2016 21:41Supporter

Ich denke die wenigsten die sich ihr Ticketauf dem Schwarzmarkt ggekauft haben, haben das getan weil es da billiger ist. Da kauft man, wenn das Festival ausverkauft ist und das dann teilweise deutlich über dem Normalpreis.

Hab ja nie gesagt, dass das der logische Schritt wäre, aber das wäre von MLK/LN halt ein Schritt um nicht den Schwarzmarkt weiter zu stärken. (Weiß nicht wie ich das besser ausdrücken soll)