30.03.2015 16:00
Adlertreu4ever schrieb:
Auszug aus den AGBs:
8. Sollte das Festival nicht durchgeführt werden können und der Grund auf Umständen beruhen, welche die Veranstalter nicht zu vertreten haben, so wird jedem Besucher gegen Vorlage des erworbenen Tickets sowie der entsprechenden Quittung der Kartenpreis zurückerstattet. Dies ist jedoch nur bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der das Ticket auch erworben wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche, sofern die Veranstalter diese zu vertreten haben, bleiben hiervon unberührt.
könnte man jetzt auch so auslegen, dass wenns auf schalke unter gleichen namen stattfindet, die kartenkäufer pech haben. oder versteh ich das falsch
Wieso sollten die Kartenkäufer pech haben?