Schlüsseldienst - Abzocke?

eröffnet von DaniRocks am 04.12.2012 13:41 Uhr
67 Kommentare - zuletzt von Wingtsun157

67 Kommentare
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JediJoda
04.12.2012 22:25

Ey Leute...
Glaubt doch nicht immer jeden Blödsinn in Rechtsfragen den ihr kurz googlet! Glaubt ihr mein Studium dauert aus Spaß mal eben 4-5 Jahre+ 2 Jahre referendariat?

Um das mal verständlich zu machen:

Vertrag steht! Die Person die angerufen hat ist Stellvertreter. Also, der Vertrag besteht zwischen schlüsseldienst und dem ausgesperrten...

Ihr bestellt ab, also zahlt ihr den Schaden. Nicht den kompletten "Einsatz". Und dieses vielleicht ist de ja noch nicht los gefahren, dass müsstest ihr beweisen.

Die meißten schlüsseldienst rechnen übrigens in Takten+ Anfahrt usw. Schaut da doch einfach mal auf die homepage wie die abrechnen, damit ist so ne Rechnung nachvollziehbar.

Und solch ein Blödsinn von wegen "der muss das Gespräch gespeichert haben und alles abzocker, da hab ich nen Bericht gesehen" ist ja wohl erst recht daneben!!!
Nicht jeder ist da direkt ein abzocker und dann hier auch noch zu Straftaten aufzurufen nur weil man keine Lust hat die Rechnung zu bezahlen

Überlegt mal, ihr habt eine Firma und sowas passiert mit euch. Ihr müsst doch auch eure Angestellten bezahlen usw.

Der Fehler geht doch auf eure Kappe, also steht auch zu den konsequenzen. Noch habt ihr ja auch keine abzocker-Rechnung, also wartet doch erst einmal ab, bevor ihr rummeckert!
Deshalb informiert euch über die kosten, der Firma und lest die Rechnung genau durch, DANN könnt ihr motzen.

Cheers

PS: und wegen sowas hab ich Medizin und Pharmarecht im Schwerpunkt!

JediJoda
04.12.2012 22:36

Nene, das Fach ist schon ganz cool, aber die Leute und google können ganz schön nerven

MrElke
04.12.2012 22:49

Die Firma muss dafür aber auch ebenso beweisen , bereits auf dem weg gewesen zu sein.

Aber einen Vertrag "stellvertretend" für jemanden zu schließen ist mir was komplett neues und sicherlich nicht rechtens.

Lass mich gerne etwas besseren beweisen aber mit ner ordentlichen Quelle!

Teceo
04.12.2012 22:56


MrElke schrieb:

Aber einen Vertrag "stellvertretend" für jemanden zu schließen ist mir was komplett neues und sicherlich nicht rechtens.

Zitat anzeigen



Frag mal deine Eltern.
Die haben das mit Sicherheit auch gemacht. Passiert da regelmassig.

JediJoda
04.12.2012 22:57

164 I BGB steht sogar drin, dass es nicht ausdrücklich sein muss

Und glaub ma, nach 9 Semestern weiß ich schon das auszulegen

MrElke
04.12.2012 23:05

Die Anzahl der Semester hat nicht wirklich viel aussagekraft

Aber ok, hab mich halbwegs belehren lassen.

Kaan
Kaan
04.12.2012 23:14AdminSupporter


MrElke schrieb:
Aber ok, hab mich halbwegs belehren lassen.

Zitat anzeigen



Hast du noch nie nen Kumpel gebeten dir ein Bier zu kaufen? Der Kaufvertrag über das Bier kam in dem Fall zwischen dir und dem Verkäufer zustande.


Wenn uns allen bewusst wäre, wie viele Verträge wir Tag für Tag abschließen - wir würden verrückt werden...

GraveDog
05.12.2012 11:26


Kaan schrieb:
Wenn uns allen bewusst wäre, wie viele Verträge wir Tag für Tag abschließen - wir würden verrückt werden...

Zitat anzeigen

deswegen sind Juristen auch so wie sie sind

DaniRocks
06.12.2012 07:59

Mein BGB Studium ist halt einfach schon zu lange her... Vielleicht schreib ich einfach mal meinem damaligen Dozenten!

Trotzdem DANKE nochmal für eure Überlegungen.


Und - rumgemeckert hab ich nicht, mir kams halt nur komisch vor, und bevor ich was zahle, was nicht rechtens ist, wollte ich mal rumfragen, ob da wer Erfahrung hat, thats it. [addsig]

Kaan
Kaan
06.12.2012 10:45AdminSupporter

Dem würde ich aber wirklich mal schreiben. Wenn du das BGB studiert hast und nichts von Vertragsschluss und Stellvertretung weißt, dann hast du entweder geschlafen oder der Dozent ist allerunterste Schublade... Das sind Grundlagen, grundlagiger geht es nicht mehr!

Teceo
06.12.2012 10:51


DaniRocks schrieb:
Mein BGB Studium ist halt einfach schon zu lange her... Vielleicht schreib ich einfach mal meinem damaligen Dozenten!

Trotzdem DANKE nochmal für eure Überlegungen.


Und - rumgemeckert hab ich nicht, mir kams halt nur komisch vor, und bevor ich was zahle, was nicht rechtens ist, wollte ich mal rumfragen, ob da wer Erfahrung hat, thats it.

Zitat anzeigen



Und ich empfehle nochmal den Thread aufmerksam zu lesen.

DaniRocks
06.12.2012 12:54


Kaan schrieb:
Dem würde ich aber wirklich mal schreiben. Wenn du das BGB studiert hast und nichts von Vertragsschluss und Stellvertretung weißt, dann hast du entweder geschlafen oder der Dozent ist allerunterste Schublade... Das sind Grundlagen, grundlagiger geht es nicht mehr!

Zitat anzeigen



BGB war eins von ca. 20 Studienfächern... Und da ich das nach dem Studium seit nunmehr 10 Jahren nicht mehr angewendet habe, ist das "leider" alles verschütt gegangen...

@ Teceo - Ja...? Zig verschiedene Meinungen...?[addsig]

Matzerocky
10.10.2013 09:18

Also mir ist dass auch schon passiert und es ging reibungslos. Ich habe den Schlüsseldienst Kassel angerufen, kurz darauf kam einer und hat mich im Hand umgdrehen in meine Wohnung gelassen und teuer war es auch nicht. Es war dementsprechend ok. LG

frankie
17.06.2014 12:05

Kommt natürlich darauf an, wieviel Zeit seit dem Anruf schon vergangen ist. Wenn ich als Monteur schon vor Deiner Tür stehe, würde ich mich auch ärgern.

Den vollen Preis zu verlangen halte ich aber für übertrieben. Soweit ich das bisher gesehen habe wird für Leerfahrten normalerweise eine Aufwandspauschale in Höhe von 25-50 Euro erhoben.

Das deckt sich auch mit dem, was ich aus den Privatrecht Vorlesungen behalten habe. Du trittst zwar vom Vertrag zurück, musst aber mehr oder weniger Aufwandsentschädigung leisten.

Jetzt kommt es natürlich an, ob der verlangte Betrag noch im Rahmen liegt. Prinzipiell darf der nicht mehr als 200% vom örtlichen Durchschnitspreis betragen. Du solltest also Nachforschungen anstellen, wieviel sowas bei Dir in der Stadt kostet.

Da musst Du aber genau aufpassen: Es ist gar nicht so einfach Schlüsseldienste zu finden, die wirklich aus Deinem Ort kommen. Die meisten Einträge für Schlüsseldienste stammen von den immer gleichen überregionalen Anbietern.
In Deutschland gibt es ein paar wenige Großanbieter, die mehr oder weniger den gesamten Markt kontrollieren. Die täuschen zwar regionalen Bezug vor - Dein Anruf geht aber jedesmal zum selben zentralen Callcenter. Die leiten dann das ganze an ihre regionalen Subunternehmer weiter. Die Kosten für Werbung und die ganze Infrastruktur sind gewaltig. Deswegen werden die Monteure vor Ort dazu angehalten, die Preise so weit wie möglich aufzublähen. Aus 19 euro aus der Werbung werden dann schnell mal durch extra langsame Anfahrt und Zuschläge 190 Euro und mehr.

Deswegen solle man immer direkt einen Öffnungsdienst auswählen, der wirklich aus der selben Stadt kommt und nicht zu einer Callcenterkette gehört.

Wie Du das kontrollieren kannst steht in dieser Checkliste vom Nürnberger Schlüsseldienst . Am sichersten ist es, wenn Du dazu das Impressum vom Schlüsselservice kontrollierst. Da siehst Du dann auf den ersten Blick, wo der Sitz des Unternehmens liegt und ob es sich wirklich um einen Anbieter aus derselben Stadt handelt.

Janny
28.01.2015 13:09

Hi DaniRocks,
das geht doch nicht, dass du die Kosten für den Einsatz aufkommen musstest. Das ist ja ein reines Verbrechen!!! Vor einigen Monaten hatte ich dieselbe Situation mit diesem schluesseldienst-bayreuth.de, dass ich die Dienstleistung absagen musste, weil ich mit der Reparatur selbst zurechtkam. Zum Glück musste ich nur Anfahrtskosten aufkommen und sie sahen darin kein Problem.
Jan

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