Schlüsseldienst - Abzocke?

eröffnet von DaniRocks am 04.12.2012 13:41 Uhr
67 Kommentare - zuletzt von Wingtsun157

DaniRocks
04.12.2012 13:41

Hat einer von euch Erfahrungen mit Schlüsseldiensten??

Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter hat sich ausgesperrt, ich war grad zufällig vor Ort und habe, da er sein Handy in der Wohnung hatte, in seinem Namen einen Schlüsseldienst angerufen und herbestellt.
Kute Zeit später stand jedoch sein Vermieter zufällig im Haus - er hatte zum Glück noch einen Ersatzschlüssel und konnte die Türe öffnen.
Daraufhin habe ich bei den Schlüsseldienst angerufen und denen gesagt, dass sich das Problem erledigt hätte.
Da wurden die super-unfreundlich und meinten, so ginge das ja nun nicht, wir müssten trotzdem den "Einsatz" des Schlüsseldienstes bezahlen...?! Ich hab dann gesagt, dass ich das nu nicht so ganz nachvollziehen kann, und daraufhin meinte der Herr am Telefon, wir würden demnächst eine entsprechende Rechnung bekommen.

Also irgendwie weiß ich jetzt nicht so recht, was ich davon halten soll. Einerseits kann ich mir zwar vorstellen, dass wir z.B. für die evtl Anfahrt aufkommen müssten, ABER erstens könnte ja dann jeder Hinz und Kunz zu jemandem nen Schlüsseldienst bestellen und der müsste dann zahlen... Und zweitens woher weiß ich denn, dass der Schlüsseldienst wirklich schon unterwegs war??

Habet ihr da Erfahrung oder rechtliches know how?? [addsig]

FlockeSilver
FlockeSilver
04.12.2012 13:46

Naja wenn du nix unterschrieben hast können die kaum was machen, glaube nicht das die alle Anrufe aufnehmen um so den Mündlichen Vertrag dokumentieren!!
Aber so ganz sicher bin ich da auch nicht

DaniRocks
04.12.2012 13:55

Ja genau in Bezug darauf bin ich mir auch unsicher. Klar, wenn nix unterschrieben wurde, gibt es normalerweise auch keinen Vertrag. Aber wäre schon echt mies, wenn die dann MEINE Handy-Nummer gespeichert hätten und sich dann darauf berufen...[addsig]

Teceo
04.12.2012 13:59

Falsch, ein Vertrag kann nicht nur mittels Unterschrift, sondern auch mündlich oder konkludent geschlossen werden.

Ich würde mir mal § 312d BGB durchlesen.

sunjb
04.12.2012 14:04

Muss man wohl abwarten, was da in der Rechnung dann steht. Im grunde kann man den Schlüsseldienst ja verstehen, wenn der evtl. schon losgefahren war - ne halbe stunde investiert hat - und dann lustig angerufen wird.

FlockeSilver
FlockeSilver
04.12.2012 14:07

Naja Handynummer speichern reicht da nicht, hättest ja auch nur was fragen können!
Ach die Schlüsseldienste versuchen doch alles diese Mafia. Warte erstmal ab was da für ne Rechnung kommt und dann setz dich nochmal im Kontakt mit denen!
Wenn die Rechnung auf deinen Bekannten ausgestellt ist soll er sagen das er kein Auftrag erteilt hat und er wissen möchte wer den erteilt hat. Wenn sie dann deinen Namen und Telefonnummer haben soll er fragen ob die das aufgezeichnet haben oder so

Also schön ausspielen diese ...

Teceo
04.12.2012 14:13


FlockeSilver schrieb:
Naja Handynummer speichern reicht da nicht, hättest ja auch nur was fragen können!
Ach die Schlüsseldienste versuchen doch alles diese Mafia. Warte erstmal ab was da für ne Rechnung kommt und dann setz dich nochmal im Kontakt mit denen!
Wenn die Rechnung auf deinen Bekannten ausgestellt ist soll er sagen das er kein Auftrag erteilt hat und er wissen möchte wer den erteilt hat. Wenn sie dann deinen Namen und Telefonnummer haben soll er fragen ob die das aufgezeichnet haben oder so

Also schön ausspielen diese ...

Zitat anzeigen



Mit solchen Äußerungen wäre ich sehr vorsichtig.

FlockeSilver
FlockeSilver
04.12.2012 14:19

Hä warum?? Wenn die den kommpletten Betrag in Rechnung stellen ohne etwas gemacht zu haben wäre das wohl sehr dreist! Sollten sie ne Anfahrtspauschale von bis zu 40€ verlangen ginge das ja noch.
Und welche Aussage meinst du? Das mit dem Aufgezeichneten Gespräch?? Naja wenn sie es nicht haben könnte ja jede Woche ein Schlüsseldienst ne rechnung schreiben sobald jemand bei den Anruft um was zu fragen oder???

DaniRocks
04.12.2012 14:32

Wie gesagt, die Sache ist ja die, ich könnte das ja verstehen, wenn die uns die Anfahrt in Rechnung stellen, wenn der schon vor der Tür gestanden hätt - aber wer sagt uns denn, dass der überhaupt schon losgefahren ist?
Und wenn wir tatsächlich ne fette Rechnung kriegen, ist doch das nächste Problem, dass dann jeder nen Schlüsseldienst zu jedem hinbestellen könnte. Wenn man jemandem eins auswischen will bräuchte man ja dann bloß nen Schlüsseldienst dahin bestellen und derjenige muss das dann zahlen?! Das kann ja irgendwo nicht korrekt sein...?

Naja, werden wir mal abwarten, was da nun kommt...

Erstmal DANKE fürs mit-überlegen![addsig]

Teceo
04.12.2012 14:32

Ich meine damit, dass es nicht so knorke ist, jemanden anzustiften einen Vertragsschluss zu leugnen, obwohl alle wissen, dass dieser geschlossen worden ist.

Teceo
04.12.2012 14:35


DaniRocks schrieb:

Wenn man jemandem eins auswischen will bräuchte man ja dann bloß nen Schlüsseldienst dahin bestellen und derjenige muss das dann zahlen?! Das kann ja irgendwo nicht korrekt sein...?

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Ist es auch nicht. Derjenige dem eins ausgewischt werden sollte, müsste die Leistung dann aber auch nicht bezahlen.

Stebbard
04.12.2012 14:41

Die Leistung können sie dir aber sicherlich nicht in Rechnung stellen. Der Aussteller muss dir ja nachweisen können, dass die Leistung erbracht wurde, was in aller Regel ja durch die Unterschrift bestätigt wird.

DaniRocks
04.12.2012 15:17


Stebbard schrieb:
Die Leistung können sie dir aber sicherlich nicht in Rechnung stellen. Der Aussteller muss dir ja nachweisen können, dass die Leistung erbracht wurde, was in aller Regel ja durch die Unterschrift bestätigt wird.

Zitat anzeigen



Dazu tendiere ich auch eher... Hab auch schonmal im Internet recherchiert jetzt, da hieß es auch mehrheitlich, dass man das nicht bezahlen muss weil
1. der Schlüsseldienst dann erstmal nachweisen müsste, dass er schon auf dem Weg war und
2. eben dann jeder zu jedem x-beliebigen Menschen nen Schlüsseldienst bestellen könnte und dieser dann bezahlen müsste...

Schwierige Sache sowas.[addsig]

Teceo
04.12.2012 15:26


DaniRocks schrieb:

Dazu tendiere ich auch eher... Hab auch schonmal im Internet recherchiert jetzt, da hieß es auch mehrheitlich, dass man das nicht bezahlen muss weil
1. der Schlüsseldienst dann erstmal nachweisen müsste, dass er schon auf dem Weg war und

Zitat anzeigen



Das ist zu einfach gedacht. Ein Schaden kann selbst ohne Anfahrt und Leistung entstehen.


2. eben dann jeder zu jedem x-beliebigen Menschen nen Schlüsseldienst bestellen könnte und dieser dann bezahlen müsste...

Zitat anzeigen



In dem Fall müsste derjenige bezahlen, der ihn bestellt hat.

Kaan
Kaan
04.12.2012 15:31AdminSupporter


Teceo schrieb:


DaniRocks schrieb:

Dazu tendiere ich auch eher... Hab auch schonmal im Internet recherchiert jetzt, da hieß es auch mehrheitlich, dass man das nicht bezahlen muss weil
1. der Schlüsseldienst dann erstmal nachweisen müsste, dass er schon auf dem Weg war und

Zitat anzeigen



Das ist zu einfach gedacht. Ein Schaden kann selbst ohne Anfahrt und Leistung entstehen.

Zitat anzeigen



Um das mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen:

A ruft bei Schlüsseldienst S an und schließt einen Dienstleistungsvertrag ab.
Kurz bevor S ausfahren kann ruft B bei S an und bittet um dringende Hilfe. S sagt B ab, da er bereits einen Auftrag von A hat. B sucht sich einen anderen Anbieter X.
A ruft an und sagt S ab.
S kann jetzt weder für A noch B arbeiten.

DaniRocks
04.12.2012 15:38


Teceo schrieb:


2. eben dann jeder zu jedem x-beliebigen Menschen nen Schlüsseldienst bestellen könnte und dieser dann bezahlen müsste...

Zitat anzeigen



In dem Fall müsste derjenige bezahlen, der ihn bestellt hat.

Zitat anzeigen



Aber woher soll der Schlüsseldienst denn wissen, WER ihn bestellt hat, wenn das im Namen des "Ausgesperrten" passiert ist (So wie bei uns heute! Ich hab ja nicht meinen Namen genannt und meine Adresse, sondern die meines Bekannten.) ...?[addsig]

Teceo
04.12.2012 15:42


DaniRocks schrieb:

Aber woher soll der Schlüsseldienst denn wissen, WER ihn bestellt hat, wenn das im Namen des "Ausgesperrten" passiert ist (So wie bei uns heute! Ich hab ja nicht meinen Namen genannt und meine Adresse, sondern die meines Bekannten.) ...?

Zitat anzeigen




DaniRocks schrieb:

Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter hat sich ausgesperrt, ich war grad zufällig vor Ort und habe, da er sein Handy in der Wohnung hatte, in seinem Namen einen Schlüsseldienst angerufen und herbestellt.

Zitat anzeigen



Man kann natürlich leugnen, aber es stellt sich dann die Frage, ob man dann nicht evtl. versucht den Schlüsseldienst abzuzocken.

DaniRocks
04.12.2012 15:54


Teceo schrieb:


DaniRocks schrieb:

Aber woher soll der Schlüsseldienst denn wissen, WER ihn bestellt hat, wenn das im Namen des "Ausgesperrten" passiert ist (So wie bei uns heute! Ich hab ja nicht meinen Namen genannt und meine Adresse, sondern die meines Bekannten.) ...?

Zitat anzeigen




DaniRocks schrieb:

Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter hat sich ausgesperrt, ich war grad zufällig vor Ort und habe, da er sein Handy in der Wohnung hatte, in seinem Namen einen Schlüsseldienst angerufen und herbestellt.

Zitat anzeigen



Man kann natürlich leugnen, aber es stellt sich dann die Frage, ob man dann nicht evtl. versucht den Schlüsseldienst abzuzocken.

Zitat anzeigen





Nee also wenn das wirklich RECHTENS ist, dass man denen die Anfahrt bezahlen muss, dann tun wir das natürlich!!!

Aber man hat ja schon oft genug von Nepper-Schleppern gehört, von daher bin ich da etwas mißtrauisch. Gerade aufgrund meiner (und nicht nur meiner) Gedankengänge bzgl X ruft Schlüsseldienst für Y an, um Y eins auszuwischen.[addsig]

Teceo
04.12.2012 16:00


DaniRocks schrieb:


Teceo schrieb:


DaniRocks schrieb:

Aber woher soll der Schlüsseldienst denn wissen, WER ihn bestellt hat, wenn das im Namen des "Ausgesperrten" passiert ist (So wie bei uns heute! Ich hab ja nicht meinen Namen genannt und meine Adresse, sondern die meines Bekannten.) ...?

Zitat anzeigen




DaniRocks schrieb:

Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter hat sich ausgesperrt, ich war grad zufällig vor Ort und habe, da er sein Handy in der Wohnung hatte, in seinem Namen einen Schlüsseldienst angerufen und herbestellt.

Zitat anzeigen



Man kann natürlich leugnen, aber es stellt sich dann die Frage, ob man dann nicht evtl. versucht den Schlüsseldienst abzuzocken.

Zitat anzeigen





Nee also wenn das wirklich RECHTENS ist, dass man denen die Anfahrt bezahlen muss, dann tun wir das natürlich!!!

Aber man hat ja schon oft genug von Nepper-Schleppern gehört, von daher bin ich da etwas mißtrauisch. Gerade aufgrund meiner (und nicht nur meiner) Gedankengänge bzgl X ruft Schlüsseldienst für Y an, um Y eins auszuwischen.

Zitat anzeigen



Folgt man der Argumentation, dann müsste man ja auch im Internet bestellte Waren nicht bezahlen. Die kann ja auch sonst wer bestellt haben.

Aber du solltest dir trotzdem den Thread noch einmal genau durchlesen.

Stebbard
04.12.2012 17:15

Muss man ja auch nicht bezahlen, da man da man problemlos binnen der gesetzlichen Frist widerrufen kann.

Teceo
04.12.2012 17:19


Stebbard schrieb:
Muss man ja auch nicht bezahlen, da man da man problemlos binnen der gesetzlichen Frist widerrufen kann.

Zitat anzeigen



Nicht zwingend, Können ja auch z.B. Lebensmittel sein.

Tusum
04.12.2012 19:27

Hab vor Wochen mal eine Reportage über Schlüsseldienste und ihre Arbeit gesehen.

Ich werde mir nie Hilfe bei solchen Verbrechern suchen.

Unfassbar was es da für eine "Mafia" gibt

Tusum
04.12.2012 20:51

Gibt da auch noch andere (güstiger) Wege und Mittel.

Vorbeugen!!! (Zweitschlüssel beim Nachbar usw. Setzt natürlich Vertrauen voraus)

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