danneeeee
22.05.2009 17:08
22.05.2009 17:08
ist vielleicht ganz interessant, da paypal bisher aufgrund des käuferschutzes als eines der sichersten zahlungsmittel galt.
folgende passage wurde neu in die agb mit aufgenommen:
13.2 Sonstige Online-Käufe. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Webseite als eBay gekauft
haben, mit PayPal gezahlt haben, den Artikel entweder nicht erhalten haben oder der Artikel erheblich
von der Beschreibung abweicht und Sie keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen konnten, kann
sich PayPal darum bemühen, vom Verkäufer den gezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Käufer
hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte PayPal den geltend gemachten
Anspruch des Käufers für berechtigt halten, bucht PayPal vom Verkäufer den Zahlungsbetrag zurück
auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das Konto des Verkäufers in diesem Zeitpunkt ein
Guthaben aufweist. Weist das Konto des Verkäufers kein Guthaben auf, kann PayPal die Verfügung
des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.
quelle hier
paypal bucht also im betrugsfall nur noch geld zurück, wenn das konto des verkäufers guthaben aufweist (was wohl bei betrugsfällen nie der fall sein wird, weil der betrüger das geld wohl direkt auf sein konto überweisen wird).
edit: https links lassen sich offensichtlich nicht direkt hier einbinden, daher hier die adresse:
https://www.paypalobjects.com/WEBSCR-570-20090521-1/de_DE/pdf/DE_user_agreement.pdf