02.01.2017 12:24· Bearbeitet
Es sind nicht nur Grüne und Linke, die sich über am Begriff stören, auch Amtsträger und Polizeigewerkschaften halten ihn für unangebracht. Soviel zur Kritik daran, dass Grüne und Linke sich hier reaktionär verhalten. Aber es passt natürlich nicht ins Weltbild, dass die Polizei nicht nur aus DPolG-Anhängern besteht.
Und wenn knapp 1.000 Personen nur aufgrund äußerer Merkmale teils festgesetzt werden, dann ist das nichts anderes als Racial Profiling, dass sich eben genau dadurch definiert, "when a police officer stops, questions, arrests, and/or searches someone solely on the basis of the person?s race or ethnicity.". Oder ist hier etwa etwas anderes passiert? Das Problem ist, dass Methode in der Bundesrepublik, anders als in anderen Staaten wie dem United Kingdom oder den Vereinigten Staaten, nicht rechtlich geklärt und somit bis dato zulässig ist. Ob sie jetzt korrekt ist, oder nicht das muss man fragen. Peter, auf die sich nun alle stürzen, erkennt ja die präventive Funktion der polizeilichen Maßnahme ja an, stellt aber die Frage "nach der Verhältnis- und Rechtmäßigkeit" (Quelle), die eine wichtige ist. Man kann hier ganz praktisch sagen, dass in einem solchen Fall der Zweck die MIttel heilige, jedoch bricht dieses mit wesentlichen Prinzipien eines Rechtstaates und wird ja auch nicht zu unrecht von anderen betroffenen Gruppen (Ultas, "Rockern") oft bemängelt.
Die Polizei hat hier eine riesen PR-Show abgezogen und dabei möglicherweise sowohl weitreichend in Grundrechte eingegriffen und vll. sogar auch gegen eine geltende Rechtslage verstoßen. Dafür hat sie sicherlich kein Lob verdient, denn eigentlich ist genau das Gegenteil ihre Aufgabe. Aber genau das wird jetzt zu klären sein und genau hier ist es Aufgabe einer Opposition, die Aufmerksamkeit auf solche Vergehen zu richten.