25.07.2016 13:46· Bearbeitet
wenn er polizeilich bekannt ist, hier weiter die "Freiheit" hat, solche Taten zu begehen.
Für ihn gelten wie für jeden anderen auch die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit - wenn juristisch keine Haft zu beantragen ist, dann gibt es auch keinen Grund ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Aber um mal zu den Umständen zurückzukommen: Er hätte tatsächlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, wie u.a. die Zeit meldet. Aber wie schon von anderen gesagt, dass hätte das Problem nur verlagert.