21.10.2014 12:13
Bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge ist der Anklagepunkt oftmals fahrlässige Tötung, selten kommt es hierbei (je nach Umstand und schwere der Fahrlässigkeit) zu einer Gefängnisstrafe.
Eine Bekannte von mir wurde nach einem Verkehrsunfall auch schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie ist ein herzensguter Mensch mit zwei Kindern und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen, nur in diesem Moment falsch reagiert. Sie ins Gefängnis zu stecken hätte zwei Familien zerstört!