GEZ dreht ab

eröffnet von StonedHammer am 22.09.2004 16:09 Uhr
342 Kommentare - zuletzt von wsk253

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Teceo
09.03.2013 20:20

Genau das meine ich ja. Das Modell ist ja nicht erst seit Anfang des Jahres bekannt. Da kann man durchaus auch mal vorher "Kontakt" aufnehmen.

Es stellt sich hier nur die Frage, ob denn der WDR Bürgen oder privatrechtlichen Unternehmen die gleichen Recht einräumt?

Die Stadt Köln erlangt ja auch einen Vorteil, da sie so erst mal beobachten kann, wie sich die Sache entwickelt.

Die Rundfunkanstalten haben ja schon bei dem Erlassen des "Beitrags" für Pflegeheimbewohner ihren Ermessensspielraum überschritten.
Sie stützen sich dabei darauf, dass es Gemeinschaftsunterkünfte sind. Die Gesetzgeber haben aber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Pflege- und Altenheime keine solchen sind. Interessanterweise hat selbst Herr Dr. Eicher diese Meinung noch bis kurz vor der "Medienpräsenz" vertreten.

Auch die Begründung der Rundfunkanstalten hinkt. Es sollen keine zusätzlichen sozialen Härten geschaffen werden. Durch den Rundfunkbeitrag entsteht nicht generell eine zusätzliche soziale Härte. Und wenn, dann würde dieses auch auf Pflegebedürftige zutreffen, welche nicht in einem Pflegeheim wohnen.

Ich finde es auch nicht gerechtfertigt, wenn z.B. Demenz-kranke den Beitrag entrichten müssen, obwohl sie am System Rundfunk nicht wirklich teilhaben können. Nur ist es Aufgabe des Gesetzgeber hierfür Regelungen zu finden. Und auch die Pau­scha­lie­rung ist so nicht gerechtfertigt.

Studentenwohnheime könnte man ja auch mal als Gemeinschaftsunterkünfte klassifizieren. Aber da hängt es weiter davon ab, wie das Studentenwerk z.B. Küche und Bad gelegt hat.

Teceo
21.03.2013 20:27

Geht zwar weder um die GEZ und Rundfunkbeitrag, passt hier aber wohl am besten hin.

Ist das ZDF von gestern?

Interessante Diskussionsrunde über die inhaltliche Ausrichtung, Transparenz und Unabhängigkeit des ZDF.

Gäste: Thomas Bellut, Tim Renner, Stefan Niggemeier und Helmut Thoma.

Sehr gut gefallen hat mir, dass die Moderatoren auch ihren Boss nicht auf Watte gebettet.

So was hätte ich gerne mal von der ARD gesehen. Da wurde ja wohl selbst die Maischberger nach der Quote bezahlt.....

Teceo
23.04.2013 11:47



Bayern: Jurist scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeitrag
Er hatte fest an den Erfolg seiner Klage gegen die Gebührenreform geglaubt. Nun hat das Bayerische Verfassungsgericht dem Juristen Ermano Geuer den ersten Dämpfer verpasst: Es lehnte einen Eilantrag des Passauers ab.

Zitat anzeigen


Weiter bei Spiegel Online

Aber Moment mal:

Da die Popularklage bei einer vorläufigen Prüfung weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet erscheint, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen.

Zitat anzeigen



Mehr beim Wochenblatt

Zumindest ist sie schon mal nicht offensichtlich unbegründet. D.h. es ist für das Hauptverfahren noch alles offen. Lediglich die Folgenabwägung hat für den Erlass einer Einstweiligen nicht ausgereicht. Es ging dort ja nur um den Datenabgleich.

Bin gespannt, wie das weitergeht.

killlogic
15.10.2013 13:54

Wenn ich in einem Haushalt wohne, in dem schon ein Beitrag gezahlt wird, bin ich doch beitrags-befreit, oder?

Flo4592
15.10.2013 15:14

Das kann ich dir leider nicht sagen :/
Ich denke aber schon wenn nachzuweisen ist wie lange der/die andere schon bezahlt

theusedmoni
16.09.2014 12:45

Weiß jemand, ob die GEZ oder die Bürger zum Nachweis verpflichtet sind, inwiefern Forderungen gerechtfertigt / nicht gerechtfertigt sind?

Mal angenommen (natürlich rein hypothetisch ) ich wäre vor ca. 1,5 Jahren ins Ausland gezogen und hätte mich auch ganz normal abgemeldet. Nun kam eine Forderung der GEZ für den Zeitraum 1.1.13 bis aktuell. Auf meine Frage, wie sie darauf kommen würden, sagten sie erst, ich stünde im Mietvertrag. Als ich sie dann aufforderte, mir diesen aktuellen Mietvertrag zukommen zu lassen, kam: Das Einwohnermeldeamt hat uns das so gesagt, ich könne ihnen aber eine Abmeldung zukommen lassen, dann würden sie die Forderungen fallen lassen. Ich könnte das natürlich tun, will das aber aus mehreren Gründen eigentlich nicht - vor allem dann, wenn die GEZ eigentlich in der Nachweispflicht steht... weiß jemand genaueres?

Stebbard
16.09.2014 12:55

... warum sollte die GEZ in der Nachweispflicht stehen? Das wurde mit dem neuen Rundfunkbeitrag doch umgedreht, da in aller Regel davon ausgegangen werden kann, dass in jedem Haushalt die Geräte zur Nutzung der öffentlich/rechtlichen Medien vorhanden sind.

Seit dem musst du dich bei der GEZ abmelden bzw. befreien lassen, ebenso wie sie es dir ja auch gesagt haben. Was spricht dagegen?

theusedmoni
16.09.2014 13:02


Stebbard schrieb:
... warum sollte die GEZ in der Nachweispflicht stehen? Das wurde mit dem neuen Rundfunkbeitrag doch umgedreht, da in aller Regel davon ausgegangen werden kann, dass in jedem Haushalt die Geräte zur Nutzung der öffentlich/rechtlichen Medien vorhanden sind.

Seit dem musst du dich bei der GEZ abmelden bzw. befreien lassen, ebenso wie sie es dir ja auch gesagt haben. Was spricht dagegen?

Zitat anzeigen

Warum sie in der Nachweispflicht stehen sollten, dass ich was zu zahlen habe? Weil die Schreiben ja persönlich adressiert sind und nicht "an die Wohnung XY", und sie schließlich nicht wahllos an irgendwelche Leute, die irgenwann mal in irgendwelchen Wohnungen gelebt haben, Forderungen schicken können. Das muss ja schon eine Grundlage haben.

Ist es Fakt, dass man sich persönlich bei der GEZ abmelden muss, wenn man das Land verlassen hat noch bevor die neuen Tarife in Kraft getreten sind? Wenn das wirklich so wäre, okay - aber das scheint mir doch etwas seltsam.

Stebbard
16.09.2014 13:10

Haben sie dich denn im über deine (jetzige?) Adresse im Ausland angeschrieben?

GraveDog
16.09.2014 13:16


theusedmoni schrieb:
Mir wurde die Frage schon anderweitig beantwortet, danke.

Zitat anzeigen

darf ich mal neugierig fragen wie?

Tatsächlich nur der Neugierde halber nicht wg eines hypothetischen Umzugs...

Jouusef
14.04.2015 09:57

Mal ne Frage, Ich habe gerade einen Bafög Antrag laufen, der stockt weil mein "Vater" sich weigert den Antrag auszufüllen.

Jetzt habe ich eine Rechnung von der GEZ bekommen. Muss ich die begleichen oder wie kann ich das umgehen?

Chefpeterpaul
14.04.2015 10:15


Jouusef schrieb:
Mal ne Frage, Ich habe gerade einen Bafög Antrag laufen, der stockt weil mein "Vater" sich weigert den Antrag auszufüllen. Jetzt habe ich eine Rechnung von der GEZ bekommen. Muss ich die begleichen oder wie kann ich das umgehen?

Zitat anzeigen



Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dafür müssen sie beim Beitragsservice einen schriftlichen Antrag stellen (das Antragsformular kann u. a. online über die Website www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden) und diesem eine beglaubigte (!) Kopie des BAföG-Bescheides beilegen.

Wer mit Beginn des BAföG-Bewilligungszeitraums vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss den Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG-Bescheides stellen (vgl. Erstellungsdatum des BAföG-Bescheides). Es muss nicht mehr vorsorglich ein Antrag gestellt werden. Wer den Antrag allerdings erst mehr als zwei Monate nach dem Erstellungsdatum stellt, wird erst ab dem Monat von der Rundfunkgebühr befreit, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Stebbard
14.04.2015 10:15

Wenn der Antrag aber stockt, dann ist auch die Bescheinigung zur Gebührenbefreiung nicht vorhanden. Eine beglaubigte Kopie musste ich übrigens nie einreichen, da ich mit der Bewilligung immer eine spezielle Bescheinigung erhalten habe, die ich dann einfach dem Antrag beigefügt habe.

Ich vermute aus der eigenen Erfahrung, dass du zahlen müssen wirst. Da deine Bewilligung jedoch rückwirkend ab Förderbeginn gilt, kannst du später eine Erstattung deiner gezahlten Rundfunkgebühren beantragen. Geht eigentlich relativ problemlos - in meinem Fall sogar ohne Antrag, da die selber gesehen haben, dass ich einen Monat zuviel gezahlt habe.


Wenn dein Vater (oder die Mutter) sich übrigens weigert die notwendigen Daten zu liefern, kannst du beim Studentenwerk einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

masterofdisaster666
10.10.2015 16:25

Die öffentlich-rechtlichen legen unsere gebühren eben sinnvoll an.

ach.... moment...

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